Urlaubsmitbringsel

Welche Souvenirs sind erlaubt?

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Von Autor/in Claudia Godzieba

Ein kleines Souvenir aus dem Urlaub ist für viele Reisende ein Muss. Damit die böse Überraschung beim Zoll ausbleibt, gibt es vorab ein paar Dinge zu beachten. Denn nicht alles darf unbedacht mitgebracht werden.

Europäische Union

Europaflagge

Ganz allgemein kann man sagen: innerhalb der EU gibt es kaum Beschränkungen, bei Reisen außerhalb der EU gibt es mehr zu beachten. Grundsätzlich gibt es Mengen- und Wertgrenzen (z.B. für Tabak, Alkohol, Arzneimittel usw.). Manche Waren dürfen auch gar nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen mitgebracht werden. Die Einfuhr wertvoller Gegenstände wie Schmuck oder Digitalkameras gibt es besondere Verfahren, dir vorab zu beachten (oder beantragen) sind.

Hier müssen Sie aufpassen

Warnschild vor Palmen
Besondere Vorsicht gilt bei Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, lebende sowie artengeschützte Tiere und Pflanzen, geschützte Kulturgüter und Waffen. Auch Bargeld in besonderer Höhe (über 10.000€) und besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Elektrogeräte usw. müssen vorher angemeldet werden. Bild in Detailansicht öffnen
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Weitere Informationen:

www.zoll.de/DE//Reisen/reisen

artenschutz-online.de

Kostenlose Reise-App des Zoll:

www.zoll.de/fuer_weltenbummler

Gut zu wissen So schützen Sie sich vor Bettwanzen

Über den Sommer sind wir viel unterwegs, in Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen. Wo sich viele Menschen bewegen, können auch richtig unliebsame Urlaubsmitbringsel lauern, nämlich Bettwanzen. Die sind seit Jahren auf dem Vormarsch, auch in Deutschland.

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Claudia Godzieba