Urlaubsmitbringsel

Welche Souvenirs sind erlaubt?

Stand
Autor/in
Claudia Godzieba

Ein kleines Souvenir aus dem Urlaub ist für viele Reisende ein Muss. Damit die böse Überraschung beim Zoll ausbleibt, gibt es vorab ein paar Dinge zu beachten. Denn nicht alles darf unbedacht mitgebracht werden.

Europäische Union

Europaflagge

Ganz allgemein kann man sagen: innerhalb der EU gibt es kaum Beschränkungen, bei Reisen außerhalb der EU gibt es mehr zu beachten. Grundsätzlich gibt es Mengen- und Wertgrenzen (z.B. für Tabak, Alkohol, Arzneimittel usw.). Manche Waren dürfen auch gar nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen mitgebracht werden. Die Einfuhr wertvoller Gegenstände wie Schmuck oder Digitalkameras gibt es besondere Verfahren, dir vorab zu beachten (oder beantragen) sind.

Hier müssen Sie aufpassen

Warnschild vor Palmen
Besondere Vorsicht gilt bei Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, lebende sowie artengeschützte Tiere und Pflanzen, geschützte Kulturgüter und Waffen. Auch Bargeld in besonderer Höhe (über 10.000€) und besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Elektrogeräte usw. müssen vorher angemeldet werden. Bild in Detailansicht öffnen
LEBENSMITTEL: Verschlossene und verpackte Lebensmittel zum persönlichen Verzehr oder als Geschenk sind meist problemlos. Es gibt aber bestimmte Lebensmittel, bei denen besondere Vorsicht geboten ist. Verboten ist zum Beispiel die Einfuhr von Kartoffeln, da hier die Gefahr der Verbreitung von bakterielle Ringfäule besteht. Bild in Detailansicht öffnen
Mann mit Koffer und Pflanze
PFLANZEN UND TIERE: Spezielle Regelungen gibt es auch bei Pflanzen und Tieren. Der Artenschutz soll hier die heimische Umwelt vor der Verbreitung möglicher Pflanzenkrankheiten oder Schädlingen zu bewahren. Bild in Detailansicht öffnen
Afrikanische Masken
KULTURGÜTER: Einfuhrverbote und spezielle Regelungen sollen hier verhindern, dass gestohlene oder illegal beschaffene Kunst über die Grenze hinweg befördert wird. Es gibt Listen mit verschiedenen Kulturgütern, die besonders geschützt und damit nicht eingeführt werden dürfen – z.B. aus dem Irak, Syrien, aus Drittstaaten oder eines UNESCO-Vertragsstaates. Bild in Detailansicht öffnen
Marktstand
FÄLSCHUNGEN UND PLAGIATE: Produktpiraterie ist strafbar und wird verfolgt. Für den privaten Gebrauch wird auf eine strafrechtliche Verfolgung allerdings verzichtet. Sobald allerdings der Verdacht einer gewerblichen Nutzung besteht, wird dies auch verfolgt. Denn Warenfälschungen bedeuten einen enormen Schaden für die Wirtschaft und teils auch für die Verbraucher. Billige Kopien von Kleidungen oder Cremes sind oft von minderwertiger Qualität und können gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe enthalten. Bild in Detailansicht öffnen

Weitere Informationen:

www.zoll.de/DE//Reisen/reisen

artenschutz-online.de

Kostenlose Reise-App des Zoll:

www.zoll.de/fuer_weltenbummler

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