Fernseher und Fernbedienung: Wer zur Miete wohnt, zahlt oft für Kabelfernsehen bei den Nebenkosten mit. Dieses Nebenkostenprivileg entfällt ab Juli 2024. Was Mieter wissen sollten.

Fernsehempfang im Mietshaus

Das ändert sich beim Kabelfernsehen ab Juli 2024

Stand
AUTOR/IN
Andreas Reinhardt
Bild von Wirtschaftsredakteur Andreas Reinhardt

Wer in Deutschland zur Miete wohnt, zahlt oft für Kabelfernsehen bei den Nebenkosten mit. Dieses Nebenkostenprivileg fällt ab Juli 2024 weg. Was Mieter jetzt wissen sollten.

Bislang konnte die Vermieterin oder der Vermieter in größeren Wohneinheiten die Kosten für das Kabelfernsehen auf alle Mietparteien umlegen - egal, ob der Kabelanschluss genutzt wurde oder nicht. Das Gesetz zur Abschaffung dieses sogenannten Nebenkostenprivilegs ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Die Übergangsfrist endete am 30. Juni 2024.

Betroffen von der Änderung sind mehr als zwölf Millionen Haushalte in Deutschland, die künftig selbstbestimmt ihren TV-Empfangsweg wählen können.

Anbieter von Kabelfernsehen werben um Mieter

Derzeit wird kräftig Werbung gemacht für den Kabelanschluss, aber auch von den Kabel-Konkurrenten. Kabelgesellschaften schicken Drückerkolonnen, sogenannte Medienberater los, die die Mieter zu neuen Kabel-Verträgen überreden sollen, die Verbraucherzentralen warnen vor übereilten Vertragsabschlüssen.

Das Kabelfernsehen wird nicht abgeschaltet. Wer will, kann es weiter nutzen, muss dann aber mit einem Anbieter - meist Vodafone - einen eigenen Vertrag abschließen, der zwischen 7 und 13 Euro monatlich kosten wird. Vodafone nennt den Tarif "TV Connect" und hat eine Webseite, auf der man die Verfügbarkeit überprüfen kann.

Was Mieter mit Kabelfernsehen jetzt tun sollten

Als betroffener Mieter muss man tätig werden.

  • Wenn der Eigentümer oder Vermieter noch nicht auf die Mietparteien zugekommen ist, ist es zu empfehlen, ihn selbst zu kontaktieren.
  • Generell ist es möglich, dass es künftig weiterhin einen Sammelvertrag in der Hausgemeinschaft gibt, den man mit anderen Mietern zusammen nutzt. Der Vermieter kann das ermöglichen.

Wichtig zu wissen: Als Mieter kann man den bisherigen Sammelvertrag nicht kündigen, da der Vertragspartner der Vermieter ist.

Egal wie sich Vermieter oder Mietergemeinschaft entscheiden, über die Nebenkosten darf ein Kabelfernsehvertrag nicht mehr abgerechnet werden. Der Zwang ist durch das neue Gesetz vorbei - jede Mieteinheit kann frei wählen, wie Fernsehen empfangen wird.

Audio herunterladen (3,7 MB | MP3)

Alternativen zum Kabelfernsehen in Deutschland und die Kosten

Satelliten-TV: Voraussetzung ist eine Satellitenschüssel mit freiem Blick zum Himmel Richtung Süden. Hunderte Programme können in HD empfangen werden, die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender werden in HD kostenfrei übertragen. Privatsender sind in SD kostenfrei, in HD kosten sie über die Plattform HD+ ab 6 Euro/Monat.

DVB-T2 HD (Antennenfernsehen): Zimmerantenne oder Dachantenne reicht dafür an vielen Orten aus, um öffentlich-rechtliche Sender in HD kostenfrei zu empfangen; Privatsender in HD kosten beim Anbieter freenet TV ab rund 8 Euro/Monat.

IPTV (Internet-TV): Notwendig ist ein schneller Internetanschluss, ab DSL50 oder vergleichbaren Geschwindigkeiten, dazu entweder ein modernes, internetfähiges TV-Gerät, ein separater Receiver oder Stick kostet einmalig ab etwa 30 Euro. Die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender, wie die ARD-Mediathek sind kostenlos und werbefrei; für Streaming-Dienste, wie zum Beispiel Amazon Prime, Netflix, Disney+, Apple TV+ ist meist ein kostenpflichtiges Abo erforderlich.

Internet und Telefon über Kabelanschluss weiter möglich

Wer Internet und Telefonie über seinen Kabelanschluss nutzt, kann das weiter tun, ohne gleichzeitig einen Vertrag über das Kabelfernsehen abzuschließen.

Weiterhin möglich ist auch die Variante Fernsehen über Kabel, Telefonie und Internet über einen anderen Anbieter. In der Wohnung wird dann eine entsprechende Dose installiert, die nur die gebuchte Leistung ermöglicht.

Mehr Infos zu Fernsehempfang und Kabelfernsehen

Änderungen beim Kabelfernsehen: Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Kabelgebühren dürfen künftig nicht mehr über die Miet-Nebenkosten abgerechnet werden. Was bedeutet das für Mieter?

ARD-Buffet Das Erste