Schritt 1: Rentenkonto klären
Ab dem 55. Lebensjahr schickt Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung alle drei Jahre die sogenannte Rentenauskunft zu. Darin steht, wann Sie in Rente gehen können und zu welchen Konditionen, wie z.B. die Rentenhöhe.
Außerdem ist der Versicherungsverlauf beigefügt. Dieser sollte genau angeschaut werden. Gibt es Lücken, die gefüllt werden können - z.B. durch Ausbildungszeiten, von denen die Rentenversicherung nichts weiß? Dann sollte ggf. ergänzt und nachgewiesen werden, etwa mit Zeugnissen. Dabei kann die Rentenversicherung manchmal auch helfen. Nur wenn alles bekannt ist, was die Rente steigern kann, bekommen Sie, was Ihnen zusteht.
Mindestens ein Jahr vor der geplanten Rente sollten Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit überprüfen, besser ist es natürlich noch deutlich früher.
Schritt 2: Rente berechnen lassen
Ist das Rentenkonto geklärt, kann Ihnen die Rentenversicherung sagen, welche Rentenhöhe zu erwarten ist. Das ist besonders für die wichtig, die früher in Rente gehen möchten. Denn wer früher in Rente geht, hat 0,3% Abschläge pro Monat. Vielleicht lohnen sich Sonderzahlungen, um diese Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen.
In jedem Fall helfen die Auskünfte der Rentenversicherung dabei zu berechnen, wie hoch die Nettorente sein wird. Auch Rentner zahlen Sozialabgaben und - abhängig von der Rentenhöhe - Steuern. Verschiedene Rentensteuer-Rechner im Internet sorgen hier für Klarheit.
Schritt 3: Die finanzielle Lage überprüfen
Die Rente allein reicht in der Regel nicht für den Lebensstandard, den man hatte. Prüfen Sie deshalb, welche Einnahmen Sie gegebenenfalls zusätzlich haben werden, z. B. durch Lebens- oder private Rentenversicherungen. Vielleicht gibt es eine Riesterrente oder Erspartes, auf das zurückgegriffen werden kann? Das sollten Sie schon langfristig für sich geklärt haben. Und natürlich sollten die Ausgaben ausgerechnet und überprüft werden, ob die künftigen Einnahmen dafür reichen werden.
Schritt 4: Mit dem Arbeitgeber reden
Eine formale Pflicht dazu gibt es nicht, aber es sollte selbstverständlich sein. Außerdem gibt es Tarif- oder Arbeitsverträge, nach denen man als Arbeitnehmer vor der Rente kündigen muss.
Vielleicht möchten Sie aber auch während der Rente noch weiter im Betrieb arbeiten. Das ist möglich, seit Beginn 2023 auch bei denen, die früher in Rente gehen und zusätzlich mehr als einen Minijob arbeiten. Mittlerweile kann beliebig dazuverdient werden, ohne dass die gezahlte Rente gekürzt wird.
Schritt 5: Rente beantragen
Die Rente kommt nicht automatisch, auch wenn viele das denken. Ohne Antrag – keine Rente. Wenn das Versicherungskonto geklärt ist, hält sich der Aufwand dafür in Grenzen. Denn dann weiß die Rentenversicherung, was sie wissen muss. Der Antrag lässt sich auch online stellen. Was Sie dafür brauchen, sind: die Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Krankenkasse, Personalausweis, Steuer ID und die IBAN des Kontos, auf das die Rente überwiesen werden muss. Wer ohne Unterbrechung den Übergang von Gehalt zu Rente haben will, sollte den Antrag 4 Monate vorher stellen.
Keine Angst: Wer das versäumt: die Rentenversicherung zahlt auch rückwirkend - allerdings nur 3 Monate!
Schritt 6: Auf den Rentenbescheid warten
Sicher ist die Rente, wenn der Rentenbescheid im Briefkasten liegt. Dann kann man beruhigt seinen Arbeitsplatz räumen. Eigentlich sollte der Bescheid bei rechtzeitiger Abgabe einen Monat vor Rentenbeginn da sein. Ist er es nicht, sollten sie unbedingt nachfragen.
Schritt 7: Den Ruhestand genießen
Der Rentenbescheid ist da und die erste Rentenzahlung auf dem Konto: Der neue Lebensabschnitt kann losgehen.
Im Studio: Wilhelm Schild, Deutsche Rentenversicherung