Je nach Alter und Lebensweise des Verstorbenen können schnell mehrere und verschiedenste Internet-Accounts zusammenkommen. Sie können zudem noch mit laufenden Kosten verbunden sein können, wie z.B. eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in einem Portal oder Abonnements, die online verwaltet werden etc.
Solange dort der Tod nicht bekannt ist und die Mitgliedschaften durch die Verbliebenen gekündigt werden, laufen die Kosten weiter. Ähnliches gilt auch für Dienste wie PayPal oder Ebay, wo evtl. Personen auf Bestätigungen, Zahlungen oder Lieferungen warten. Die Erben müssen ggf. die versteigerten Dinge versenden, die Bestellungen bezahlen oder eine online gebuchte Urlaubsreise stornieren.
Kündigungsfristen unbedingt einhalten
Grundsätzlich treten die Erben in die bestehenden Verträge des Verstorbenen ein und sind daher auch für die Abbuchungen verantwortlich. Daher sollten unbedingt die Kündigungsfristen erfragt und dann auch eingehalten werden, denn nur wenige Anbieter gewähren ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall.
Gute Tipps haben die Verbraucherzentralen
Notwendige Schritte nach einem Todesfall
Urkunden als Erben beschaffen: Nicht nur für das digitale Erbe benötigt man Sterbeurkunde, Geburtsurkunde und den Erbschein, damit man als rechtmäßiger Erbe anerkannt wird.
Passwörter und Zugangsdaten suchen: Wenn man diese Daten in den Unterlagen des Verstorbenen findet, ist dies der einfachste Weg, um die Accounts und Konten zu bearbeiten, zu kündigen, still zu legen oder in einen Gedenkstatus zu überführen.
Anbieter und Provider kontaktieren: Wenn man keine Zugangsdaten gefunden hat, ist man auf die Mithilfe der Web-Dienste angewiesen. Dabei gelten natürlich die jeweiligen Geschäftsbedingungen. Löschen der Seite oder Versetzen in den Gedenkstatus sind aber auf jeden Fall möglich.
Hilfe holen: Man muss nicht alles allein machen. Schon viele Bestattungsunternehmer helfen bei der Abwicklung des digitalen Erbes. Je nach Auftrag und Leistung fallen dabei Kosten an.
Daten sichern und löschen: Wenn man einigermaßen einen Überblick hat, sollte man sich gut überlegen, welche Daten man erhalten oder löschen möchte. Wichtig ist: Erhaltenswerte Fotos, Texte oder andere Dokumente sollte man unbedingt sichern, bevor man einen Web-Account löscht oder löschen lässt.
Was kann man selber noch zu Lebzeiten tun?
Um es seinen Nachfahren einfacher zu machen, sollte man bereits zu Lebzeiten vorsorgen. Erstellen Sie eine Übersicht, aus der ersichtlich wird, bei welchen Providern, Netzwerken, Online-Banken Sie angemeldet sind.
Diese Übersicht kann man zum normalen Testament dazu tun und sicher verwahren. Bereits im Testament kann man auch verfügen, wer den Zugriff auf die Online-Aktivitäten erhalten soll, um sich um das digitale Erbe zu kümmern.
Handgeschrieben und unterzeichnen
Dabei sollte man aber Zugangsnamen und Passwörter getrennt voneinander aufbewahren. Wie beim Testament gilt auch bei dieser Liste, persönlich verfassen, handgeschrieben und persönlich mit Datum unterschreiben.
Das Hinterlegen von Zugangsdaten und Passwörtern in einem Bankfach, macht im Hinblick darauf, dass man Passwörter immer wieder wechseln sollte, wenig Sinn. Man sollte aber auf jeden Fall die Passwörter getrennt vom Zugangsnamen aufbewahren und nicht gerade in der obersten Schublade des Schreibtisches oder direkt neben dem PC-Bildschirm.
Passwortmanager kann helfen
Eine elektronische Hilfe kann ein sogenannter Passwortmanager sein. Dies ist eine Software, die man am besten auf einem USB-Stick laufen lässt und die alle Passwörter und Benutzernamen verwaltet und regelmäßig je nach Einstellung, neue Passwörter generiert.
Der große Vorteil dabei ist, man braucht sich nur ein Master-Passwort zu merken und dies vermerken. Im Google-Konto und bei der Apple-ID gibt es die Möglichkeit, Daten zu hinterlassen, die kontaktiert werden sollen, wenn z.B. das Google-Konto bzw. die Apple-ID längere Zeit nicht benutzt wurden.
Experte im Studio: Andreas Reinhardt, SWR Multimediaredakteur