Sicher im Straßenverkehr

Elektroscooter und Radfahrer: Hier dürfen Sie fahren

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Autor/in
Christiane Sütterle

Electroscooter werden immer beliebter, sind aber auch umstritten. Und Radfahrer erobern die Städte. Wir klären auf: Wer darf wo, mit was fahren und welche Regeln sind zu beachten?

Dürfen Elektroroller, sogenannte E-Scooter, auf dem Fußweg fahren?

E-Scooter sind auf dem Gehweg verboten. Fahren dürfen sie auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Nur wenn es keinen Radweg gibt, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen.

Durch Fußgängerzonen darf man nur rollen, wenn das mit einem Zusatzschild ausdrücklich erlaubt wird. Das gilt auch für Radfahrer. In Fußgängerzonen ist das Fahren grundsätzlich verboten. Radfahrende müssen absteigen.

Müssen Radler immer auf dem Radweg fahren, oder gibt es Ausnahmen?

Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden. Sonstige Radwege, die mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet sind, dürfen befahren werden. Auf E-Bike-, Rennrad- oder Fahrrad-Fahrer kann ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro zukommen, wenn sie sich nicht an diese Regeln halten.

Nur Kinder unter 8 Jahren müssen auf dem Fußweg Radfahren. Das gilt auch für deren Eltern oder Aufsichtspersonen, die mindestens 16 Jahre alt sein müssen.

Vor dem Mannheimer Schloss ist die erste "Mobilstation" vorgestellt worden. E-Scooter können hier ausgeliehen und abgestellt werden.
Elektroscooter in Mannheim. Sie gehören im Straßenverkehr mittlerweile dazu.

Welche Promillegrenze gilt?

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Grenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In der Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Dagegen liegt sogar eine Straftat vor, wenn man bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Andere Grenzen gelten für Radler: Bis 1,5 Promille darf man Radfahren. Bei Fußgängern gibt es gar keine Promillegrenze.

Radfahrer im Straßenverkehr
Radfahrer werden im Straßenverkehr in Großstädten immer präsenter.

Darf man Kopfhörer tragen und Musik beim Fahren hören?

Laut Bußgeldkatalog 2022 dürfen Sie Kopfhörer auf dem Fahrrad oder E-Scooter tragen und Musik hören oder telefonieren. Allerdings muss die Lautstärke der Musik so gering sein, dass Warnsignale wie Sirenen oder Klingeln noch wahrgenommen werden können.

Aber: Wenn Sie einen Unfall verursachen, weil sie zu laut Musik gehört haben, können Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzengeld auf Sie zukommen. Und Achtung: Tragen Sie aus Sicherheitsgründen keine so genannten Noise-Cancelling-Kopfhörer, denn diese blockieren andere Geräusche vollständig aus!

Wo darf man Elektro-Roller parken?

E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und - wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden - auch in Fußgängerzonen abgestellt werden. Das muss jedoch so geschehen, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert oder gefährdet werden.

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