Der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung ist nicht teuer und ist wichtig für jede Auslandsreise, sogar in Europa.
Warum brauchen Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung ?
Zwar haben gesetzlich Versicherte eine europäische KV-Karte und damit Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen in der EU oder einigen Nachbarländern. Behandlungen, die in Deutschland kostenlos sind, nochmal extra tief in die Tasche greifen muss.
Im Ausland erhält man auch nur die Leistungen, die auch dem Versicherten in dem jeweiligen Land zustehen würden. Außerhalb von Europa werden gar keine Kosten übernommen.
Auslandskrankenversicherung: Darauf sollte man achten
Darauf müssen Sie bei Vertragsabschluss achten
Rechnungen im Ausland sind oft privatärztlich ausgestellt. Deshalb sollten auch sie in voller Höhe erstattet werden. Versicherungsangebote, die den Rücktransport aus dem Urlaubsgebiet nur dann enthalten, wenn er "medizinisch notwendig" ist, sollte man besser nicht auswählen.
Diese medizinische Notwendigkeit bescheinigen Ärzte erfahrungsgemäß nur selten. Besser ist deshalb eine Versicherung, die den Krankentransport auch übernimmt, wenn er "medizinisch sinnvoll" sind.
Bekommen alle einen Versicherungsschutz?
Sportler oder Schwangere müssen prüfen, ob sie vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Das gilt auch bei chronisch Kranken. Denn bei vorhersehbaren Erkrankungen müssen sie oft selbst zahlen. Vorher erkennbare oder bestehende Krankheiten können ausgeschlossen sein.
Hier muss in der Regel eine gewisse Zeit vorher keine ärztliche Behandlung erforderlich gewesen sein oder sie lassen sich eine Bestätigung geben, dass sie für eine gewisse Zeit nicht in ärztlicher Behandlung waren. Gegen einen Risikozuschlag lassen sich jedoch auch chronische Erkrankungen versichern.
Ist eine Reisegepäckversicherung sinnvoll
Anders als die Auslandsreisekrankenversicherung macht eine Reisegepäckversicherung dagegen nur wenig Sinn. Oft ist sie teuer und leistet nur in seltenen Fällen. Die Reisegepäckversicherung zahlt bei Beschädigung, bei Diebstahl oder bei Schäden durch Feuer, Überschwemmung oder Sturm.
Die Liste der Einschränkungen und Ausschlüsse ist aber lang:
- Ersetzt wird der Zeitwert und nicht der Neuwert.
- Bei Reisen mit dem Bus, mit der Bahn oder mit dem Schiff ist der Reisende in der Hauptsache selbst verantwortlich.
- Im Schadensfall kürzen Versicherer ihre Zahlung oft mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit.
- Bei Pauschalreisen trägt überwiegend der Reiseveranstalter die Verantwortung, beim Flug die Fluggesellschaft.
Tipp: Das sagt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zum Thema Versicherungsschutz bei Reisen.
Experte: Philip Wolf, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz