1. Wer Vermögen hat oder eine Erbschaft erwartet.
Der Grund: Bestehendes Vermögen zu Ehebeginn muss auch ohne Ehevertrag bei einer Scheidung nicht geteilt werden. Schenkungen und Erbschaften während der Ehe ebenfalls nicht. Der Wertzuwachs des bereits bestehenden - vielleicht recht hohen - Vermögens und während der Ehe erarbeitetes Vermögen allerdings schon. Das kann mit einem Ehevertrag verhindert werden.
2. Wem ein Familienunternehmen gehört
Auch hier gilt: Der Wert des Familienunternehmens zum Zeitpunkt der Eheschließung ist geschützt. Nicht aber der Wertzuwachs während der Ehe. Das heißt: Verdoppelt sich zum Beispiel der Wert eines Unternehmens während der Ehezeit, muss im Scheidungsfall dieser Wertzuwachs zu 50 Prozent an den Partner ausbezahlt werden. Das kann den ganzen Betrieb gefährden und wird durch einen Ehevertrag ausgeschlossen.
3. Wenn Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder im Ausland leben
Hier kann ein Ehevertrag helfen, unmissverständlich zu klären, welches Recht welchen Landes im Scheidungsfall gelten soll.