Andere Verkehrsschilder und andere Regeln

Darauf sollten Sie beim Radeln in Frankreich achten

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Im Südwesten sind noch Sommerferien – wie wäre es da mit einer Radtour ins Nachbarland Frankreich? Dabei sollte man wissen, das es dort teilweise andere Schilder und auch andere Regeln im Radverkehr gibt. Welche das sind und wie man am besten nach Frankreich kommt:

Routen dorthin gibt es viele, ob von Breisach in Südbaden oder von Rastatt weiter nördlich, ob komplett auf dem Sattel oder teilweise mit dem Zug. Doch bevor es losgeht, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Denn in Frankreich gelten für Fahrradfahrer zum Teil andere Verkehrsregeln als in Deutschland. Auch gibt es Schilder, die nicht jeder kennt.

Für Kinder unter 12 Jahren besteht Helmpflicht

Linda Fußmann vom "Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz" in Kehl hat hier den Überblick: So gilt in Frankreich beispielsweise unter bestimmten Bedingungen die Pflicht, eine Warnweste zu tragen. "Wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind oder es dunkel ist und man außerhalb von geschlossenen Ortschaften fährt, dann muss man eine Warnweste tragen", erklärt Fußmann. Helmpflicht besteht für Kinder unter 12 Jahren. Außerdem ist es in Frankreich verboten, beim Radfahren Musik zu hören oder zu telefonieren.

Die Radwege gelten in Frankreich grundsätzlich als gut ausgebaut.
Die Radwege gelten in Frankreich grundsätzlich als gut ausgebaut.

Wer über eine rote Ampel fährt, zahlt hohes Bußgeld

Fußmann weist noch auf andere Besonderheiten hin. So ist es in Frankreich zum Beispiel sehr teuer, mit dem Fahrrad über eine rote Ampel zu fahren und erwischt zu werden. 135 Euro werden dann fällig. Genauso viel Bußgeld muss zahlen, wer zu viel Alkohol getrunken hat und sich trotzdem aufs Rad setzt. Zum Fahrradfahren darf man in Frankreich höchstens 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Der Höchstwert in Deutschland liegt bei 1,6 Promille.

Es gibt in Frankreich auch Verkehrsschilder, die Touristen auf den ersten Blick unbekannt sein dürften. Zum Beispiel ein Schild mit einem breiten grünen Streifen - sie kennzeichnen die sogenannten "voies vertes". Das sind Strecken, die ausschließlich für den nicht-motorisierten Verkehr zulässig sind, also unter anderem für Fußgänger, Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Radfahrer und manchmal auch für Reiter.

"Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz" bietet ausführliche Übersicht

Eine ausführliche Übersicht über alle Regeln, Schilder und Vorgaben bietet das "Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz" auf seiner Internetseite. Informieren kann man sich auch online über die verschiedenen Fahrradtouren über die deutsch-französische Grenze. Vorschläge gibt es zum Beispiel auf der Internetseite "Alsace à Vélo", also "Radfahren im Elsass".

Dort finden sich verschiedene Ideen für Ausflüge mit dem Rad – für Anfänger und Sportradler, mal über den Rhein, mal über die Saar, am Kanal entlang oder durch die sehenswerte Altstadt von Straßburg.

Kehl

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