Fahrrad fahren boomt, denn Corona lässt viele aufs Rad umsteigen. Um so wichtiger ist, dass das Fahrrad auch in der dunklen Jahreszeit das richtige Licht hat.
Wer im Herbst und Winter auf dem Rad unterwegs ist, wird auch mal von der Dämmerung überrascht. Um ein Bußgeld zu vermeiden und vor allem, um sicher durch die dunkle Jahreszeit zu kommen, sollte man Folgendes beachten:
Hier ist Licht am Fahrrad notwendig
Wer als Radfahrender bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter Sicht unterwegs ist, benötigt Licht und Reflektoren am Fahrrad. Auch bei der Fahrt durch einen Tunnel oder bei Nebel ist Licht notwendig.
Diese Beleuchtung ist vorgeschrieben
Vorgeschrieben ist ein weißes Vorder- und ein rotes Rücklicht, die nicht blinken, sondern konstant leuchten müssen, sowie Reflektoren vorne und hinten. Die Reflektoren sind oft bereits in den Leuchten verbaut.
Um auch von der Seite erkennbar zu sein, benötigen Radfahrende auch Reflektoren an den Rädern, die zur Seite hin reflektieren. Das können Katzenaugen sein, reflektierende Speichen-Sticks oder ein Reflexstreifen, der im Radmantel integriert ist. Ein Licht am Helm oder die Handy-Taschenlampe sind kein Ersatz für fehlendes Licht am Rad.
Soviel kostet Fahren ohne korrekte Beleuchtung
Wer ohne korrekte Beleuchtung bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter Sicht unterwegs ist, riskiert nicht nur die eigene Sicherheit, sondern muss auch mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Allerdings liegt das im Ermessensspielraum der Polizei.
Auch Mountainbikes und Rennräder brauchen Licht
Der Gesetzgeber macht keinen Unterschied zwischen Mountainbikes, Rennrädern und herkömmlichen City-Bikes. In jedem Fall benötigen Radfahrende Licht und Reflektoren, wenn sie bei Dunkelheit, Dämmerung oder schlechter Sicht unterwegs sind.
Achtung: Händler verkaufen Mountain Bikes oder Rennräder oft ohne die vorgeschriebene Beleuchtung, um das Rad zu einem attraktiven Preis anzubieten. Hier müssen Radfahrende auf eigene Kosten nachrüsten.
So kann man nachrüsten
Erst seit einigen Jahren sind abnehmbare, akkubetriebene LED-Scheinwerfer für Fahrräder zugelassen. Die haben den Vorteil, dass sie sehr hell sind - bis zu 100 Lux.
Auch für Radfahrende, die bereits ein Dynamo-Licht am Fahrrad haben, sich damit aber zum Beispiel abends im Wald nicht sicher fühlen, kann ein LED-Scheinwerfer eine sinnvolle Ergänzung sein.
Als Verbraucher sollte man darauf achten, dass die Leuchte eine sogenannte K-Nummer hat. Dies ist ein Prüfzeichen, das bestätigt, dass die Lampe die Anforderungen für den Straßenverkehr erfüllt und dafür zugelassen ist. Gerade bei online eingekauften Lampen ist das nicht immer der Fall.
Bei sehr hellen Frontscheinwerfern besteht allerdings die Gefahr, dass sie den Gegenverkehr blenden können. Es ist daher wichtig, dass sie richtig ausgerichtet sind.
Die Faustregel lautet, dass der hellste Punkt des Lichtkegels in zehn Meter Entfernung auf der Straße liegen sollte.