Das Bundeskabinett hat im Februar das Insektenschutzpaket verabschiedet, nachdem Agrarministerin Julia Glöckner und Umweltministerin Svenja Schulze lange um die Inhalte gerungen hatten. Der Gesetzentwurf wurde im Bundesrat bereits verhandelt und soll im Mai den Bundestag passieren.
Landwirte fürchten wegen der gesetzlichen Regelungen um ihre Existenz, Umweltschützer sehen ohne Insekten bald gar keine Landwirtschaft mehr.
Das Paket besteht aus zwei Teilen:
- dem Insektenschutzgesetz und
- der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
Das steht im Insektenschutzgesetz...
Das Insektenschutzgesetz soll mehr Schutzgebiete schaffen: auf Streuobstwiesen, Trockenmauern und Grünland - damit sie als Lebensräume für Insekten erhalten bleiben.
Zu dem Schutzkonzept gehört auch, die Lichtverschmutzung zu begrenzen. Denn Kunstlicht beeinträchtigt die Orientierung der Tiere.
...und das steht in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
Der zweite Teil, die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, begrenzt den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln:
- Verbote von Herbiziden und Insektiziden in Schutzgebieten.
- Einsatz nur mit einem Mindestabstand zu Gewässern.
- Glyphosat soll auf Äckern nur noch in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden dürfen.
- Von 2024 soll es an ganz verboten werden.
So lautet die Kritik von Landwirten und von Naturschützern
Die Naturschutzverbände fordern klarere Regelungen. Ihnen geht’s um mehr Lebensräume für Insekten. Bauern- und Winzerverbände sehen zu viel Verbote. Moderner Natur- und Insektenschutz kann nur in Kooperation mit der Landwirtschaft gelingen und nicht gegen sie.