Rückt die Feuerwehr an, um ihren Kernaufgaben nachzukommen, dann sind diese Einsätze kostenfrei. Zu den Kernaufgaben zählen das Löschen von Bränden und das Hilfeleisten in lebensbedrohlichen Lagen für Mensch und Tier. Wann genau die Allgemeinheit und nicht der oder die Einzelne die Feuerwehr bezahlt, wird unter anderem in den jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz-, oder Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer (BW, RLP, SL) geregelt.
Was aber, wenn der Nachbar grillt, andere Anwohner einen Brand vermuten und die Feuerwehr rufen? Hier müssen weder die Person, die die Feuerwehr ruft, noch die Person, die grillt – wenn sie dies ordnungsgemäß tut – bezahlen. Man sollte allerdings durchaus den eigenen gesunden Menschenverstand nutzen und erst mal im Rahmen der eigenen Möglichkeiten überprüfen, ob der Notruf wirklich angezeigt ist. Wer aber nach bestem Wissen und Gewissen handelt, braucht keine Angst zu haben, für einen „falschen Alarm“ zur Kasse gebeten zu werden.
Vorsicht im Umgang mit Feuer
Wer allerdings im Umgang mit Feuer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt, muss damit rechnen, dass am Ende eine Rechnung für den Feuerwehreinsatz im Briefkasten liegt. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel, dass Essen auf dem Herd vergessen und dann das Haus verlassen wurde – der Rauchmelder springt an, die Nachbarn rufen die Feuerwehr.
Was passiert bei Fehlalarm?
Wenn kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, der Rauchmelder einen Fehlalarm von sich gibt und die Nachbarn die Feuerwehr holen, ist das nicht kostenpflichtig – weder für die Nachbarn, noch für den Bewohner der betroffenen Immobilie. Aber Achtung: Sind die Rauchmelder an einem Meldesystem angeschlossen, kann der Feuerwehreinsatz auch bei einem Fehlalarm in Rechnung gestellt werden. Ausnahmen bilden hier lediglich öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen etc.
Achtung bei Kraftfahrzeugen
Feuerwehrkosten werden ebenfalls in Rechnung gestellt, sobald Kraftfahrzeuge involviert sind – also der Schaden oder die Gefahr durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs wie beispielsweise eines Autos erfolgt. Dann können Feuerwehrkosten auch in Rechnung gestellt werden, wenn Betroffene nur in geringem Umfang "Schuld sind". Verursacht jemand beispielsweise eine Ölspur und die Feuerwehr muss diese beseitigen, dann wird er dafür zur Kasse gebeten.
Darüber hinaus gibt es bei Verwaltungskosten häufiger Fälle, in denen Menschen zahlen müssen, auch wenn sie keine Schuld trifft. Ein Beispiel dafür wäre, dass ein Grundstücks-Besitzer den Feuerwehreinsatz für die Beseitigung eines fremden Schrott-Autos auf seinem Grund und Boden bezahlen muss, weil der Verursacher nicht auffindbar ist.
Verhältnismäßigkeit
Doch auch wenn ein Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird, muss dies verhältnismäßig erfolgen. Die Verwaltung der Gemeinde, die den Einsatz berechnet, hat zwar einen Ermessensspielraum, doch die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden. Sollte also der Verdacht bestehen, dass unverhältnismäßig viel berechnet wurde, dann sollte man Einspruch einlegen und im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzuziehen.
Tiere in Not: Soll ich die Feuerwehr rufen? Wer zahlt?
Befinden sich Tiere in Not, gehört deren Rettung ebenso zu den Kernaufgaben der Feuerwehr. Bei Haustieren kann es sein, dass Halter oder Halterin die Rechnung einer Rettung durch die Feuerwehr zahlen müssen – beispielsweise, wenn eine Katze vom Baum oder Hausdach geholt werden soll. Bei Tierrettungen ist die Feuerwehr allerdings häufig in Sachen Kostenübernahme großzügig, da niedliche Tierfotos gut fürs Image sind.
Fazit
Im Zweifel aber lieber einmal zu viel die Feuerwehr rufen, denn vor allem in Notfällen zählt jede Sekunde. In der Regel werden die Kosten auch von der Allgemeinheit übernommen.