Gesetz für Online-Verkäufe

Das müssen Privatverkäufer im Netz jetzt wissen - für die Steuererklärung

Stand
Autor/in
Michael Wegmer
SWR-Wirtschaftsredakteur Michael Wegmer
Jutta Kaiser
Bild von Jutta Kaiser aus der SWR-Wirtschaftsredaktion.
Onlinefassung
Tobias Frey

Internetplattformen wie Ebay müssen Transaktionen von Privatleuten direkt an die Steuerbehörden übermitteln. Bei der Steuererklärung für 2023 wird das zum ersten Mal relevant.

Durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz sind Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Dadurch soll mehr steuerliche Transparenz entstehen: Die Europäische Union geht davon aus, dass auf diesen Plattformen viel Geld verdient, aber nicht alles davon auch ordentlich versteuert wird.

"Das können Händler sein, die auf vielen Plattformen aktiv sind, aber nicht alle Umsätze auch in der Steuererklärung angeben. Oder Menschen, die als Privatverkäufer auftreten, obwohl sie vom Umsatzvolumen oder der angebotenen Ware eigentlich als Gewerbetreibende agieren und eventuell Umsatzsteuer bezahlen müssten."

Ebay, Airbnb und Co. müssen Transaktionen melden

Von dem Gesetz sind zum Beispiel das Internetauktionshaus Ebay, das Online-Kleinanzeigenportal Ebay Kleinanzeigen oder der Amazon Marketplace betroffen. Aber auch Portale für Ferienwohnungen wie Airbnb müssen Transaktionen an das Finanzamt melden. "Es geht nicht nur um Waren, sondern auch um Dienstleistungen", erklärt Michael Wegmer aus der SWR-Wirtschaftsredaktion.

Das Ganze gilt dabei EU-weit, denn das Plattformen-Steuertransparenzgesetz geht auf eine EU-Richtlinie zur Zusammenarbeit der Steuerbehörden zurück. Meldepflichtig sind Anbieter sowohl aus dem Inland als auch aus anderen EU-Ländern. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union.

Online-Verkäufe: Das müssen Privatverkäufer beachten

Internetplattformen müssen allerdings nicht von allen Privatverkäufern Daten an die Finanzbehörden übermitteln. "Wer ab und zu privat gebraucht etwas verkauft, muss sich keine Sorgen machen", so SWR-Wirtschaftsredakteur Michael Wegmer. Als Grenze gelten dabei weniger als 30 Verkäufe pro Jahr und weniger als 2.000 Euro an Einnahmen.

Wer einen Haushalt auflöst, kann diese Grenze überschreiten. Trotzdem ist es unwahrscheinlich, dass das Finanzamt Steuern nachfordert. Denn solange es sich um Alltagsgegenstände handelt, sind Verkäufe normalerweise steuerfrei. Das kann bei Wertgegenständen anders aussehen: Wer zum Beispiel Schmuck oder teure Möbel gekauft hat und nach weniger als einem Jahr wieder verkauft, muss Gewinne über 600 Euro pro Jahr versteuern. Diese Grenze soll auf 1.000 Euro steigen.

Privatverkäufer sollten alle ihre Verkäufe dokumentieren, um bei Nachfragen der Steuerbehörden ihre Verkäufe belegen zu können. Es empfiehlt sich, sowohl das genaue Verkaufsdatum als auch den Einkaufs- und den Verkaufspreis für jeden Verkauf zu notieren. Denn: Das Finanzamt darf Gewinne auch schätzen - möglicherweise kann die Summe zu hoch ausfallen.

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Michael Wegmer
SWR-Wirtschaftsredakteur Michael Wegmer
Jutta Kaiser
Bild von Jutta Kaiser aus der SWR-Wirtschaftsredaktion.
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Tobias Frey