Sturm, Gewitter, Feuer

Nach heftigen Unwettern: Welche Versicherung zahlt was?

Stand
Autor/in
Katha Jansen
SWR-Wirtschaftsredakteurin Katha Jansen
Karl-Dieter Möller
Stephanie Geißler
Onlinefassung
Dorothée Panse
Petra Thiele
SWR-Wirtschaftsredakteurin Petra Thiele
Christoph Schöneberger
Fotoshooting SWR Studio Heilbronn Mitarbeiter Dezember 2022

Mitte August haben Unwetter wieder Schäden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verursacht. Teils sind Eigentümer und Mieter nicht versichert oder nicht ausreichend informiert.

Die Gefahr von Überschwemmungen nach Starkregen wächst in ländlichen und städtischen Regionen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Das Hochwasser von Anfang Juni hatte immense Schäden Euro verursacht. Mitte August waren dann vor allem der Kreis Karlsruhe, aber auch weitere Teile Baden-Württembergs und Teile von Rheinland-Pfalz betroffen. Durch den Klimawandel steigt das Risiko für Extremwetter-Ereignisse. Die Versicherungswirtschaft rechnet deshalb auch mit stark steigenden Preisen für ihre Angebote.

Die Kosten für Gebäude- und Elementarschadenversicherungen könnten sich in den kommenden zehn Jahren locker verdoppeln, warnen Versicherer.

Baden-Württemberg versichert - Rheinland-Pfalz eher schlecht

In Baden-Württemberg sind fast 90 Prozent der Wohngebäude gegen die Folgen von Naturereignissen versichert. Das hat historische Gründe. Bis ins Jahr 1994 war eine solche Versicherung Pflicht.

In Rheinland-Pfalz sind nur 33 Prozent der Wohngebäude durch eine Elementarschadenversicherung geschützt. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 43 Prozent.

Beschwerden über nicht vorhandene Versicherungsangebote

Angeblich sind über 99 Prozent aller Gebäude in Deutschland gegen Überschwemmung mithilfe der Elementarschadensklausel versicherbar, so der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft.

Dagegen spricht aber die Erfahrung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Insbesondere nach plötzlichen Starkregenfällen häuften sich dort die Beschwerden, dass in der betroffenen Region keine derartige Versicherung mehr angeboten werde.

Ein SWR1-Hörer hat sich nach den jüngsten Unwettern gefragt, wie die aktuelle Rechtslage beim Thema Neubau in hochwassergefährdeten Gebieten aussieht. Dazu SWR-Wirtschaftsredakteurin Stephanie Geißler:

Hausrat- oder Gebäudeversicherung plus Elementarschaden

Die übliche Hausrat- oder Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder einen durch solche Ereignisse verursachten Rückstau meist nicht auf. Vollgelaufene Keller, verschlammte Wohnzimmer und Ähnliches sind samt der oft erheblichen Folgeschäden für Gebäude und Hausrat nur dann versichert, wenn zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen worden ist.

Bei diesen Tarifen für einen Elementarschaden bei einer Hausratversicherung gilt dann aber oft die Regel, dass ich meine Sachen im Keller mindestens 12 Zentimeter über dem Fußboden lagern muss.

Wichtig: Die Elementarschadenversicherung muss nicht unbedingt ein zusätzlicher Vertrag sein. Es kann in manchen Vertragsformularen einfach auch durch ein Häkchen an dem entsprechenden Kapitel eine Elementarschadensversicherung mit abgeschlossen worden sein.

Gut zu wissen: Auch wenn ich versichert bin, ist es gut, die Details zu kennen. Ist wirklich alles abgesichert, was ich brauche - und welche Pflichten habe ich? Zum Beispiel: Abflussleitungen auf dem Grundstück freihalten oder in überflutungsgefährdeten Räumen Rückschlagklappen anbringen.

Übrigens: Wer eine Photovoltaikanlage hat, sollte genau auf die Versicherungsbedingungen achten: Ist die Anlage überhaupt versichert? Ist sie mit allen Einzelteilen versichert oder braucht es eine Zusatzpolice?

Die Sonne scheint auf ein Balkonsolargerät, das in Großaufnahme gezeigt wird. Lohnen sich Balkonkraftwerke?
Balkonanlagen sind in der Hausratversicherung mitversichert. Allerdings sollte der Anbau der Versicherung unbedingt mitgeteilt werden.

Kraftfahrzeugversicherung und Sturm

Unwetterschäden an Autos und Motorrädern begleicht die Teilkasko – wobei bei Stürmen mindestens Windstärke 8 die Voraussetzung ist. Besser haben es Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung: Hier sind auch windbedingte Schäden unter Windstärke 8 mitversichert. Der Autoversicherer ersetzt bei Teilkasko wie Vollkasko auch Schäden durch umherfliegende Gegenstände wie Ziegel oder Äste. Auch das Risiko Überschwemmung ist mitversichert.

Aber: Wer sein Fahrzeug in hochwassergefährdeten Gebieten parkt und nicht sofort nach der ersten behördlichen Warnung wegfährt oder trotz Polizeiwarnung in Überschwemmungsgebiete hineinfährt, handelt eventuell grob fahrlässig und bekommt den Schaden nur anteilig ersetzt.

Und: Wer wegen des Unwetters einen Unfall verursacht, braucht in der Regel einen Kfz-Vollkaskoschutz, um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Ein Autobesitzer kann sich auch an den Grundstückseigentümer wenden, wenn Dachziegel, Äste oder Bäume von dessen Grund aufs Auto gefallen sind. Der Grundeigentümer muss aber nur Schadenersatz zahlen, wenn ihn auch eine Schuld trifft, wenn er seine "Verkehrssicherungspflicht" verletzt hat.

Ähnlich sieht es aus, wenn ein Verkehrsschild aufs Auto stürzt. Wenn es sauber verankert und in Ordnung war, muss die Stadt keinen Schadenersatz leisten, denn auf extreme Wetterlagen müssen Schilder nicht ausgelegt sein (OLG Koblenz, Az. 12 U 11/03).

Wohngebäudeversicherung: Brand oder Sturm

Die Wohngebäudeversicherung schützt das gesamte Wohngebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände vor Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Da die Versicherung bei Sturm erst ab Windstärke 8 zahlt, gilt im Schadensfall: Sichern Sie Beweise, die belegen, wie stark das Unwetter war. Das geht vor allem über Windmessungen der Wetterämter oder auch Zeitungsausschnitte zum Sturm.

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Immer wieder kommt es vor, dass Versicherer die Schadenssumme mindern oder die Regulierung verzögern. Wie kann man sich wehren?

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Hausratversicherung: Brand oder Sturm

Die Hausratversicherung deckt alle Schäden an der Einrichtung. Sie ist daher auch für Mieter sehr wichtig. Zerstören Blitz, Feuer, Leitungswasser oder Sturm Gegenstände in der Wohnung, zahlt die Hausratversicherung.

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert - also Gegenstände, die nicht fester Bestandteil des Gebäudes sind. Mieter sollten eine Hausratversicherung abschließen, Besitzer von Immobilien benötigen zusätzlich eine Wohngebäude-Versicherung.

Die Hausratversicherung kommt auf für Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion oder Implosion
  • Einbruch/Diebstahl
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
  • Leitungswasser
  • Überspannung

Der Bund der Versicherten rät, eine Inventarliste aller Gegenstände zu erstellen und sie an einem sicheren Ort außerhalb der eigenen vier Wände aufzubewahren. Außerdem sollten Kaufbelege von wertvollen Gegenständen aufbewahrt werden.

Wenn es im Schadensfall keine Belege gibt, sollten Versicherte plausibel erklären können, dass sie die Sachen tatsächlich besessen haben. Notfalls helfen Verwandte oder Freunde als Zeugen oder Fotos der Gegenstände - etwa vom Familienfest, bei dem der Schmuck getragen wurde. Bei teuren Geräten oder Armbanduhren können auch Reparaturrechnungen den Besitz nachweisen.

Elementarschadenversicherung

Noch einmal zurück zur Elementarschadenversicherung. Die schützt das Gebäude vor Gefahren wie Starkregen und Überschwemmung. Sie wird als optionaler Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und zur Hausratversicherung angeboten.

Immer mehr Versicherer bieten vor allem Wohngebäude-, aber auch Hausratversicherungen inklusive der Elementarschadenversicherung an. Wer sie nicht nutzen möchte, muss sie gezielt abwählen. Aber das ist erst seit ein paar Jahren so, in vielen älteren Gebäudeversicherungsverträgen ist sie daher nicht enthalten.

Die Elementarschadenversicherung schützt Eigentümer und Mieter vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Versichert sind – je nach Vertrag – das Gebäude oder das Eigentum. Sie zahlt beispielsweise bei Schäden durch:

  • Starkregen und Überschwemmung
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Vorsicht bei Rückstau aus Kanalisation und Rückstauklappe

Insbesondere im Bereich der Überschwemmungen kommt es auf Details an. Es ist wichtig zu wissen, welche Überschwemmungsschäden vom Versicherer ausgeklammert beziehungsweise nur gegen Aufpreis oder die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen versichert werden.

Ein Rückstau beispielsweise entsteht, wenn die Kanalisation durch starke Regenfälle, Tauwetter oder Überschwemmung so überlastet ist, dass sie kein weiteres Wasser mehr aufnehmen kann. In der Folge fließt das Wasser durch die Ableitungsrohre wieder ins Haus zurück und sammelt sich dort.

Die Versicherer bieten zwar Policen auch mit einer Deckung für Rückstauschäden an, verlangen dafür aber fast immer einen Prämienaufpreis. Außerdem müssen in der Regel Rückstauklappen in den Ableitungsrohren montiert werden, damit diese Deckung gewährt wird.

Auswahl der Versicherung gegen Elementarschäden

Die Elementarschadenversicherung muss nicht zwangsläufig beim selben Anbieter abgeschlossen werden, bei dem auch die Hausrat- oder Gebäudeversicherung abgeschlossen wurde. Unterschiede können sich in der Höhe der abgedeckten Schadenssummen, den monatlichen Beiträgen und nicht zuletzt auch in den versicherten Schadensfällen finden.

Zudem behalten sich die meisten Gebäude-Elementarversicherungen eine Selbstbeteiligung vor, die je nach Versicherungspaket, Gefährdungsklasse und Beitragshöhe um die 1.000 Euro betragen kann. Außerdem fällt für die ersten Monate oft eine Wartezeit an, in der keine Schäden übernommen werden.

Ein ausgiebiger Vergleich vor dem Abschluss lohnt sich, um die individuell beste Elementarschadenversicherung für sich zu finden.

Unterschiede in den Versicherungen - nach Risikogebieten

Wie die Namen es schon sagen, kommt eine Hausrat-Elementarversicherung bei elementaren Schädigungen des Hausrats – also der Möbel und der Inneneinrichtung – auf. Die Gebäude-Elementarversicherung deckt elementar verursachte Schäden am Gebäude ab.

Das Gebiet, in dem das Wohngebäude steht, ist entscheidend. Denn eine Elementarschadenversicherung unterscheidet nicht nur nach der Größe und dem Wert des zu versichernden Objekts, sondern auch nach dem sogenannten Risikogebiet, in dem es steht.

Insgesamt gibt es vier verschiedene Gefahrenklassen:

Diese unterscheiden, wie oft Überschwemmungen in diesem Gebiet im Schnitt vorkommen:

  • selten bis gar nicht (Gefährdungsklasse 1)
  • etwa einmal alle 50 bis 100 Jahre (Gefährdungsklasse 2)
  • rund einmal in 10 bis 50 Jahren (Gefährdungsklasse 3)
  • oder häufiger als einmal in 10 Jahren (Gefährdungsklasse 4)

Die Beitragshöhe richtet sich immer auch nach der Gefährdungsklasse.

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Versicherungsschaden von 4,9 Milliarden Euro

Die versicherten Schäden an Häusern, Hausrat, Betrieben und Kraftfahrzeugen sind 2023 gegenüber 2022 um rund 900 Millionen Euro auf 4,9 Milliarden Euro gestiegen, berichtet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die größten Schäden verursachten heftige Unwetter allein im August.

Braucht man eine Elementarschadenversicherung?

Schäden durch Überschwemmungen fernab klassischer Hochwassergebiete nehmen zu. Sobald es in einer Region bereits zu Elementarschäden kam, wird danach der Abschluss einer Versicherung schwieriger bis unmöglich beziehungsweise teurer, da deshalb das Gebiet unter Umständen in der Gefahrenklasse hochgestuft wird.

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Mehr Informationen im Internet:

Stiftung Warentest: Welche Versicherung zahlt für die Schäden?, Hausratversicherung - die besten Tarife?, Wohngebäude- und Gebäudeversicherung (detaillierte Testergebnisse kostenpflichtig)

Bundesamt für Bevölkerungsschutz: Richtiges Verhalten bei Hochwasser

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