Wer der Ansicht ist, zu Unrecht geblitzt worden zu sein, hat 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Bescheid rechtskräftig. Das ist auch der Fall, wenn das Knöllchen vor Ablauf der Frist bezahlt wurde – auch wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass ein Fehler passiert ist und die Strafe zu Unrecht verhängt wurde. Einzig bei schweren Verstößen mit Fahrverbot und/oder einem Bußgeld von mehr als 250 Euro kann man beantragen, dass das Verfahren wiederaufgenommen wird.
Wer beabsichtigt, die Strafe anzufechten, sollte sich einen Anwalt oder eine Anwältin für Verkehrsrecht suchen, der oder die dann Akteneinsicht verlangen kann. Die Fachperson kann auch eine Einschätzung dazu geben, ob sich der Aufwand lohnt und wie groß die Aussichten auf Erfolg sind.
Das kann eine Einsicht in die Bußgeldakte bringen
Es können mehrere Faktoren zu ungültigen Bescheiden führen, zum Beispiel:
- Das Messgerät hat keinen gültigen Eichschein.
- Auf dem Blitzerfoto ist die Person am Steuer nicht zu erkennen.
- Die Polizeibeamten, die den Blitzer bedient haben, wurden nicht entsprechend geschult.
Einsicht in die Rohmessdaten eines Blitzers
Weitere Hinweise darüber, ob möglicherweise ein Messfehler vorliegt, geben die Rohmessdaten des Blitzers. Wird ein Fahrzeug geblitzt, erfasst das Gerät verschiedene Parameter, wie etwa Informationen zu Lichtverhältnissen, Messwinkel oder der Position des Fahrzeugs: diese werden als Rohmessdaten gespeichert, sind aber nicht in der Bußgeldakte hinterlegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass Autofahrer, die von einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung betroffen sind, auch Zugang zu den Rohmessdaten bekommen müssen. Davor weigerten sich die Behörden häufig, diese Daten herauszugeben.
Das Problem: Ob weiterhin Blitzer verwendet werden dürfen, die die Rohmessdaten nicht speichern, hat das Gericht nicht entschieden. Beim Bundesverfassungsgericht stehen noch mehrere Entscheidungen zu diesem Thema aus.