Impfstoffknappheit und viele verschiedene Impfstoffe:
- Wer ist wann dran?
- Wie komme ich an einen Impftermin, wenn ich berechtigt bin?
- Wie unterscheiden sich die Impfstoffe und wie wirksam sind sie?
- Ist die zweite Impfung gesichert?
Das sind nur einige der wichtigen Fragen, die sich die Menschen im Südwesten gerade stellen.
Experten im Studio:
- Professor Bernd Kühlmuß, Leiter des Impfzentrums in Ulm, außerdem Berater des Baden-Württembergischen Sozialministeriums
- Dr. Lothar Zimmermann, Arzt und SWR-Gesundheitsexperte
- Professor Susanne Herold, Abteilungsleiterin des Schwerpunkts Infektiologie des Universitätsklinikums in Gießen
- Dr. Frank Bräutigam, ARD-Rechtsexperte
Das SWR Extra hat auch Menschen mit der Kamera begleitet, die versuchen, einen Impftermin zu bekommen. Wir erklären die Wirkweise der verschiedenen Impfstoffe, thematisieren die Ängste der Impfskeptiker und fragen nach, wer bei Impfschäden haftet.
Wer darf sich impfen lassen?
In Baden-Württemberg können sich, gemäß der Impfverordnung der Bundesregierung, Personen impfen lassen, die:
- älter als 80 Jahre sind und zu Hause leben, in stationären Einrichtungen behandelt, betreut und/ oder gepflegt werden,
- in Pflegeberufen arbeiten.
- Hierzu zählen Personen, die in stationären Einrichtungen, ambulanten Pflegediensten oder in Bereichen medizinischer Einrichtungen tätig sind und dort einem sehr hohen Ansteckungsrisiko in Bezug auf das Coronavirus ausgesetzt sind.
Rheinland-Pfalz handhabt es ähnlich. Hier können sich Personen impfen lassen, die:
- das 80. Lebensjahr vollendet haben,
- in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
- im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- oder aber medizinisches Personal außerhalb von Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege mit Behandlung, Betreuung oder Pflege von Personen, mit hohem Risiko für schweren oder tödlichen Verlauf bei Corona-Infektion (z.B. Onkologie oder Transplantationsmedizin)
- sowie medizinisches Personal außerhalb von Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflege mit sehr hohem Expositionsrisiko,
- und das Personal in Impfzentren.
Im Saarland können sich Personen impfen lassen, die in eine der folgenden Kategorien passen:
- mindestens 80 Jahre alt,
- oder in der Pflege arbeitend.
- Hierzu zählt medizinisches Personal mit sehr hohem Expositionsrisiko für das Coronavirus - insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und bei Rettungsdiensten.
- Auch Pfleger, deren Patienten ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, zählen zu dieser Kategorie, etwa in der Transplantationsmedizin.
Wie bekomme ich einen Termin?
In Baden-Württemberg kann man unter der Telefonnummer 116 117 Impftermine vereinbaren oder im Internet unter www.impfterminservice.de Termine buchen.
Einen Impftermin kann man in Rheinland-Pfalz ebenfalls online oder telefonisch vereinbaren. Die Telefonnummer ist hier die 0800 / 57 58 100. Unter der 116 117 kann man hingegen keine Termine ausmachen. Online kann man sich auf www.impftermin.rlp.de für einen Termin registrieren.
Im Saarland wird aktuell ausschließlich mit einer Impfliste gearbeitet. Eine direkte Terminbuchung ist dementsprechend aktuell nicht möglich.
Wo kann ich mich impfen lassen?
Die Zentralen Impfzentren (kurz: ZIZ) in Baden-Württemberg liegen in Ulm, Tübingen, Heidelberg, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Offenburg und Rot am See.
31 Corona-Impfzentren gibt es in Rheinland-Pfalz, unter anderem in der Region Trier, in der Region Kaiserslautern und in Rheinhessen.
Im Saarland gibt es insgesamt drei Impfzentren, in Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen. Mehr Infos auch beim Saarländischen Rundfunk.