Neuregelungen im Betreuungsrecht

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Niemand denkt gerne darüber nach, es kann aber jeden treffen. Unfall, Krankheit oder das Alter - plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, selbst Entscheidungen zu treffen. Gibt es in dem Fall keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung, dann entscheidet eine fremde Betreuungsperson für mich. Das war zumindest bis Januar 2023 so. Seitdem hat der Gesetzgeber die sogenannte Ehegattennotvertretung festgelegt.

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Autor/in
SWR Fernsehen