Pflegende Angehörige haben über Pflegeleistungen die Chance, mal für ein paar Stunden oder Tage rauszukommen. Informationen dazu von Pflegeberaterin Tanja Fröhlich.
Welche Leistungen können pflegende Angehörige jährlich beanspruchen?
Tanja Fröhlich: Das ist die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Beide Leistungen sind dazu da, pflegende Angehörige zu entlasten, sodass sie auch mal freie Zeit haben oder in den Urlaub fahren können.
Fangen wir mit der Verhinderungspflege an, was genau ist das?
Wenn die Pflegeperson verhindert ist, kommt eine Ersatzperson nach Hause und übernimmt die Pflege. Ich muss also keinen Platz in einer Einrichtung suchen. Da die Pflege zu Hause erfolgt, ist es auch relativ spontan möglich, sie zu organisieren.
Die Verhinderungspflege kann wichtig sein, wenn man in Urlaub fährt oder selbst krank wird - oder auch nur stundenweise mal Luft braucht, zum Beispiel für Einkäufe oder zum Aufräumen der Wohnung.
Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?
Ein Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Der Pflegegrad muss seit mindestens einem halben Jahr bestehen.
Wie hoch ist denn die Erstattung?
Das sind 1.612 Euro jährlich.
Gibt es eine zeitliche Befristung?
Ja: Insgesamt sind es 42 Tage, also 6 Wochen. Man kann die Tage oder Wochen flexibel übers Jahr verteilen.
Und wie beantrage ich sie?
Es ist ganz unkompliziert. Man ruft bei der Pflegekasse an und bekommt ein Formular zugeschickt. Dort gibt man an:
- die Zeiten (von wann bis wann Verhinderungspflege durchgeführt wird, wenn möglich unter acht Stunden)
- wer die Ersatzpflegeperson ist mit Namen und Adresse.
Macht das einen Unterschied, wer die Ersatzpflege übernimmt?
Ja! Die 1.612 Euro jährlich gelten nur für Ersatzpflegepersonen, die nicht bis zweiten Grades verwandt sind. Wenn zum Beispiel die Tochter pflegt und der Sohn sie ersetzt, dann ist der Betrag niedriger, nämlich das 1,5-fache des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 2 wären es zum Beispiel 474 €.
Der Sohn hat dann die Möglichkeit, sich die Fahrtkosten und den Verdienstausfall erstatten zu lassen. Üblicherweise ist die Verhinderungspflege also gedacht zum Beispiel für Nachbarn oder einen Pflegedienst.
Und wie funktioniert dann die Abrechnung?
Zunächst geben Sie an, wann und wie lang die Ersatzpflegeperson da war. Außerdem müssen Sie den Lohn angeben, den die Person dafür erhalten hat (die Person muss Ihnen den Erhalt quittieren).
Also: Die Frau x hat Ersatzpflege gemacht von dann bis dann und sie hat xy Geld erhalten.
Dann erstattet die Kasse Ihnen den Betrag oder zahlt ihn an Frau X.
Die Rechnungen für die Verhinderungspflege kann man noch bis 4 Jahre und auch nach dem Tod noch bei der Pflegekasse einreichen. Wichtig ist, dass die Leistung im jeweiligen Jahr erfolgt sein muss.
Sie weisen immer gern nochmal gezielt darauf hin, dass man die Verhinderungspflege auch stundenweise nutzen darf und kann.
Ja, das ist ganz wichtig: Zum einen zur Entlastung der Angehörigen, die auch mal zwischendrin eine Auszeit brauchen.
Und: Wenn die Person mehr als 8 Stunden pro Tag ausfällt, also die Verhinderungspflege über 8 Stunden genutzt wird, dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt. Also ist es besser, wenn möglich unter 8 Stunden pro Tag zu bleiben. Dann wird das Pflegegeld NICHT gekürzt.
Und die zweite Leistung war die Kurzzeitpflege?
Ja, damit können Sie die Versorgung in einer Pflegeeinrichtung bezahlen. Wenn Sie dieses Geld nicht aufgebraucht haben, können Sie 806 Euro davon mit der Verhinderungspflege kombinieren - und haben so mehr Geld dafür zur Verfügung.