Haben auch Sie Ordner voller Papier im Regal stehen, wo Sie sich fragen: "Brauche ich das noch oder kann das weg?" Ausmisten sollte man nicht nur von Zeit zu Zeit im Kleiderschrank, sondern auch in seinen Papierbergen.
Laut Gesetz gilt nur für Unternehmer*innen eine Aufbewahrungspflicht von 6 bis 10 Jahren für bestimmte Dokumenten wie Jahresabschlüsse, Buchungsbelege oder Verträge. Das bedeutet allerdings nicht, dass Privatpersonen gleich alles wegwerfen dürfen.
Steuerbescheide mindestens 2 Jahre aufbewahren
Gerade Unterlagen, die zu einer Steuererklärung gehören, oder Rechnungen und Bankunterlagen sollten mindestens so lange aufbewahrt werden, bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist bzw. mindestens 2 Jahre.
Besserverdiener mit Einkünften von mehr als 500.000 € im Jahr müssen Belege und Aufzeichnungen diesbezüglich laut Gesetz sogar 6 Jahre aufbewahren.
Folgende private Unterlagen sollten bzw. müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden:
- Handwerkerrechnungen (auch wegen Garantierechten)
- Rechnungen, Kaufverträge, Kassenbons und Garantieunterlagen
- Quittungen von Gegenständen mit einem hohen Wert, die über die Hausratversicherung versichert sind (zum Wertnachweis)
Bankunterlagen mindestens drei Jahre aufbewahren
Private Bankunterlagen wie Kontoauszüge oder Schreiben Ihrer Bank z.B. bezüglich geänderter AGB's oder Kostenerhöhungen sollten Sie mindestens 3 Jahre aufbewahren. Außerdem können die Abbuchungen auch als Beleg für größere Anschaffungen dienen oder als Nachweis, dass man seine Miete pünktlich bezahlt hat.
Handwerkerrechnung mindestens zwei Jahre im Ordner lassen
Handwerkerrechnungen sollten Sie zwei Jahre aufbewahren. So lässt sich im Zweifelsfall nachweisen, was und wie etwas repariert oder ausgetauscht wurde. Aber auch andere private Rechnungen sollten Sie mindestens 2 Jahre behalten, da so lange die Gewährleistungspflicht läuft.
Was für Versicherungsunterlagen und -policen gilt
Versicherungsverträge und Policen sollten Sie mindestens so lange aufbewahren, wie sie laufen! Steuerrelevante Versicherungsunterlagen sollten Sie so lange aufbewahren wie die dazugehörigen Steuerunterlagen.
Mietverträge sollten Sie mindestens drei Jahre aufbewahren
Für einen abgelaufenen Mietvertrag gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Zeugnisse und Urkunden
Folgende private Unterlagen sollten lebenslang aufbewahrt werden:
- Standesamtliche Dokumente wie Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Erbscheine, Scheidungsurkunden
- Renten- und Sozialversicherungsunterlagen
- Zeugnisse
- Krankenversicherungsunterlagen
- Dokumente über Immobilienkäufe und Grundbuchauszüge
Der sicherste Platz fürs Testament
Ihr Testament sollten Sie so aufbewahren, dass es auch im Erbfall gefunden wird. Am sichersten ist es, das Testament im Original in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht zu geben. Das kostet einmalig um die 100 Euro und schließt die Registrierung im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer ein.
Wohin mit den aussortierten Unterlagen?
Wer Zuhause aussortiert hat, sollte Dokumente, die auch sensible, personenbezogene Daten enthalten, in den Aktenvernichter stecken.
Übrigens: Die meisten Dokumente müssen Sie nicht in Papierform im Ordner aufbewahren, sondern es geht auch elektronisch: Einscannen und ablegen.
Experte im Studio: Michael Nordhardt, SWR Redaktion Recht und Justiz