Schlechtes Hören lässt sich in den meisten Fällen sehr leicht ändern: Mit dem passenden Hörgerät. Wir haben Tipps zum Kauf eines Hörgeräts.
Besser hören, klarer denken: mit einem Hörgerät
Jede*r achte Deutsche soll schlecht hören und nur etwa ein Drittel davon tragen eine Hörhilfe - das heißt rund 6,4 Millionen Menschen haben zwar ein Problem mit dem Gehör, tun aber nichts dagegen.
Typische Anzeichen für schlechtes Hören sind z.B. ein zu lauter Fernseher, weniger Gesprächsbeteiligung, zunehmende Missverständnisse bei der Kommunikation. Sogar das Demenzrisiko soll bei schlecht Hörenden steigen, denn wer weniger hört, denkt auch weniger mit.
Doch was tun, wenn beispielsweise der Partner oder die Partnerin immer schlechter hört? Nicht schimpfen oder genervt reagieren, sondern ruhig das Problem ansprechen und den Betroffenen behutsam auf den Weg zum Hörgerät begleiten – umso besser wird er oder sie das Gerät dann auch annehmen.
Verordnung vom Arzt notwendig
Wer ein Hörgerät ohne Zuzahlung will, braucht eine Verordnung für ein Hörgerät von einem HNO-Arzt oder einer HNO-Ärztin, die den Grad der Schwerhörigkeit feststellt. Wieviel die Krankenkasse jeweils übernimmt, variiert je Kasse. Am besten, Sie informieren sich vor dem Hörgerätekauf bei Ihrer Krankenkasse!
Kostenübernahme durch die Krankenkasse klären
Gehen Sie mit der Verordnung bzw. Rezept zum Hörgeräteakustiker, müssen diese Ihnen ein dem "Stand der Medizintechnik" entsprechendes Hörgerät zum Nulltarif anbieten. Wer gesetzlich versichert ist, braucht dann nur die Rezeptgebühr von 10 Euro pro Hörgerät zu zahlen.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht zu einem teuren Gerät drängen und kaufen Sie kein Gerät, ohne zuvor einen Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse eingereicht zu haben.
Erst wenn Sie die schriftliche Zusage der Krankenkasse haben, übernimmt die Kasse den Festbetrag für das ausgewählte Gerät. Zudem haben Sie alle sechs Jahre die Möglichkeit, ein neues Hörgerät zu beantragen.
Wenn es doch teurer wird
Sollte ein teureres Gerät medizinisch notwendig sein, um eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten, müssen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten dafür übernehmen. Dafür müssen Sie bei der Krankenkasse einen Antrag auf zusätzliche Kostenübernahme stellen. Außerdem sollten Sie noch ein Attest von Ihrem Arzt mit einer schriftlichen Begründung für die medizinische Notwendigkeit beifügen.
Diese Geräte gibt es:
Die Entwicklung von Hörhilfen hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht. Nicht nur was Technik, sondern auch was die Optik betrifft. Teilweise sind die Geräte kaum noch sichtbar. Es gibt Geräte, die hinter dem Ohr (HdO-Geräte) getragen werden, und solche, die vollständig im Gehörgang (IdO-Geräte) platziert werden.
Die HdO-Modelle können bei jedem Grad der Hörminderung verwendet werden. Sie verstärken einen eingehenden Schall und leiten ihn durch einen kleinen Schlauch ins Ohr. RIC-Geräte (Receiver-In-Canal), auch Mikro-HdO-Geräte genannt, sind nochmals kleiner als die klassischen HdO-Modelle. Der Lautsprecher befindet sich bei solchen Geräten außerhalb des Gehäuses. Diese lassen sich bequemer tragen und es gibt weniger Rückkopplungen. Solche kleinen Technik-Wunder sind allerdings nur für Menschen mit einem leichtem bis mittlerem Hörverlust empfehlenswert.
Eine weitere Variante sind die IdO-Modelle. Sie sind Unikate, weil sie individuell an die Form des Gehörgangs der Träger*innen angepasst werden. Deswegen sind sie meist auch bequemer. Die Kleinsten unter ihnen verschwinden sogar nahezu unsichtbar im Gehörkanal. IdO-Geräte können von Menschen mit leichtem bis starkem Hörverlust getragen werden.
Im Studio: Eva Keil-Becker, Hörakustikmeisterin