Klassischerweise sind der späte Herbst und der Winter die Zeit für größere Umgestaltungen im Garten. Der eigene Garten ist aber kein rechtsfreier Raum. Das Bundesnaturschutzgesetz und das Artenschutzgesetz regeln, was erlaubt ist und was nicht. Hier das Wichtigste für die kalte Jahreszeit:
Streng geschützt – um diese Tiere geht es
Bei den streng geschützten Tierarten und allen europäischen Vogelarten gilt, dass sie während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderungszeit nicht erheblich gestört werden dürfen. Weder die Brutstätte noch die Lebensstätte darf zerstört werden. Auch im Garten und am Haus muss das beachtet werden.
Unter besonderem Schutz stehen:
- alle Vögel
- alle Fledermausarten,
- Amphibien, wie der Laubfrosch oder die Gelbbauchunke
- Reptilien, wie z.B. die Schlingnatter
- alle Wildbienen und Hornissen
- manche Schmetterlings- und Libellenarten.
Auch in der freien Landschaft leben streng geschützte Tiere wie etwa der Feldhamster. Seinen Lebensraum hat der Europäische Gerichtshof erst kürzlich als ebenso geschützt definiert wie seine unterirdischen Bauten.
Bäume fällen - Achtung Baumhöhlen
Grundsätzlich sind nach dem Ende der Brutzeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar größere Baumschnitt- und Fällmaßnahmen erlaubt. Für Bäume, die in einem Meter Höhe einen größeren Stammumfang haben als 80 cm muss in der Regel eine Genehmigung vorliegen. Besonders geschützt sind jedoch Bäume mit Höhlen, denn sie sind „wiederkehrende Brutstätten“ und somit ökologisch besonders wertvoll. Sträucher dagegen können Sie in der Winterzeit problemlos auf den Stock setzen oder auch roden. Sie sind nur ab dem 1. März tabu, denn dann nisten zahlreiche Vögel genau dort.
Gartenteich - Achtung Lebensraum für Amphibien
Lebt eine der streng geschützten Amphibien in Ihrem Teich, so ist auch hier Vorsicht geboten. Im Winter ist der Teich ein wichtiger Rückzugsort, an dem sich Laubfrösche, Molche und Unken für die Winterstarre zurückziehen. Muss eine größere Maßnahme durchgeführt werden, ist die beste Jahreszeit dafür Ende August und bis Ende September.
Trockenmauern – wichtiger Rückzugsort im Winter
Ein wertvoller Lebensraum ist auch eine Trockenmauer, also eine aus Natursteinen aufgeschichtete Mauer, die ohne Zement gebaut wurde. In ihren Zwischenräumen überwintern viele Tiere. Sie ist somit ein geschützter Lebensraum für Schlingnattern, Eidechsen oder Schmetterlinge. Wenn hier ausgebessert, umgebaut oder entfernt wird, ist der sinnvollste Zeitpunkt der späte Sommer.
Dachsanierung – Achtung Fledermausquartiere
Fledermäuse haben Sommer- und Winterquartiere. Im Sommerquartier ziehen sie ihre Jungen auf, im Winterquartier verbringen sie ihren Winterschlaf. Zugängliche Dachtraufen oder Dachstühle von Wohnhäusern, Scheunen und Schuppen sind bei ihnen beliebte Quartiere, je nach Art im Sommer oder im Winter. Nicht immer hängen sie gut sichtbar da, manche Arten verkriechen sich auch in Spalten und Ritzen. Sind Sanierungen geplant, sollten Sie einen Fachmann konsultieren, der die Fledermausarten vor Ort bestimmen kann. Am besten planen Sie die Umbauten in den Zeiten, in denen die Fledermäuse nicht im Quartier sind. Faustregel: die fledermausfreie Zeit für die Sanierung eines Sommerquartiers ist im Herbst/Winter (September bis März/April) und für Winterquartiere im Frühling/Sommer (April bis September).
Im Garten: Carsten Weber, Naturschützer