Wer in Rente gehen will, muss einiges beachten. Und sich schon frühzeitig kümmern. Wir erklären Ihnen in sieben Schritten, wie sie möglichst problemlos in den Ruhestand treten können.
Schritt 1: Rentenkonto klären
Ab dem 55. Lebensjahr schickt die gesetzliche Rentenversicherung alle drei Jahre die sogenannte Rentenauskunft zu. Darin steht, wann man in Rente gehen kann und mit welchen Konditionen wie zum Beispiel die Rentenhöhe. Außerdem ist der Versicherungsverlauf beigefügt und den sollte man genau anschauen, ob da Lücken sind, von denen die Rentenversicherung nichts weiß wie zum Beispiel Ausbildungszeiten.
Das sollte man ggf. ergänzen und nachweisen zum Beispiel mit Zeugnissen. Dabei kann die Rentenversicherung manchmal auch helfen. Nur wenn alles bekannt ist, was die Rente steigern kann, bekommt jeder, was ihm zusteht. Mindestens ein Jahr vor der geplanten Rente sollte man das machen, besser noch deutlich früher.
Schritt 2: Rente berechnen lassen
Ist das Rentenkonto geklärt, kann einem die Rentenversicherung sagen, welche Rentenhöhe man zu erwarten hat. Das ist besonders wichtig, wenn man früher in Rente gehen möchte. Dann gibt es Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat, den man früher in den Ruhestand geht.
Vielleicht lohnen sich auch Sonderzahlungen, um diese Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen. In jedem Fall helfen die Auskünfte der Rentenversicherung auch, um zu erfahren wie hoch meine Nettorente ist. Denn auch Rentner zahlen Sozialabgaben und - abhängig von der Rentenhöhe - auch Steuern.
Schritt 3: Die finanzielle Lage überprüfen
Die Rente allein reicht in der Regel nicht für den Lebensstandard, den man hatte. Jetzt muss jeder rechnen, was er sonst noch an Einnahmen haben wird: Lebens- oder private Rentenversicherung zum Beispiel. Vielleicht gibt es eine Riesterrente oder man hat Erspartes, das man aufzehren kann. Das sollte man schon langfristig für sich klar gemacht haben. Und natürlich rechnet man dann seine Ausgaben aus und vergleicht, ob es reicht.
Schritt 4: Mit dem Arbeitgeber reden
Eine formale Pflicht dazu gibt es nicht, aber es sollte selbstverständlich sein. Außerdem gibt es Tarif- oder Arbeitsverträge, nach denen man als Arbeitnehmer vor der Rente kündigen muss. Vielleicht möchte man aber auch während der Rente noch weiter in seinem Betrieb arbeiten. Das ist möglich, seit Beginn 2023 auch dann, wenn man früher in Rente geht.
Schritt 5: Rente beantragen
Die Rente kommt nicht automatisch, auch wenn viele das denken. Ohne Antrag – keine Rente. Wenn das Versicherungskonto geklärt ist, hält sich der Aufwand dafür in Grenzen. Denn dann weiß die Rentenversicherung, was sie wissen muss. Der Antrag lässt sich auch online stellen.
Was man dafür braucht, sind: die Rentenversicherungsnummer, Angaben zur Krankenkasse, Personalausweis, Steuer ID und die IBAN des Kontos, auf das die Rente überwiesen werden muss. Wenn man ohne Unterbrechung den Übergang von Gehalt und Rente haben gestalten will, sollte man den Antrag vier Monate vorher stellen. Keine Angst: Wenn man das versäumt: Die Rentenversicherung zahlt auch rückwirkend - allerdings nur drei Monate!
Weiterführende Informationen:
Schritt 6: Auf den Rentenbescheid warten
Sicher ist die Rente, wenn der Rentenbescheid im Briefkasten liegt. Dann kann man beruhigt seinen Arbeitsplatz räumen. Eigentlich sollte der Bescheid bei rechtzeitiger Abgabe einen Monat vor Rentenbeginn da sein. Ist er es nicht, sollte man nachfragen.
Schritt 7: Den Ruhestand genießen
Der Rentenbescheid ist da und die erste Rentenzahlung auf dem Konto: Der neue Lebensabschnitt kann losgehen.
Experte: Wilhelm Schild, Deutsche Rentenversicherung