Für bestimmte Behandlungen beim Arzt, bei stationären Aufenthalten oder auch für Medikamente sind Zuzahlungen zu leisten. Es gibt die Möglichkeit, sich von diesen Zuzahlungen befreien zu lassen.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Erwachsene können sich hiervon befreien, wenn ihre gesetzlichen Zuzahlungen zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens schon überschritten haben oder absehbar überschreiten werden. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Einkommensgrenze bei einem Prozent.
Wenn Kassenpatient*innen wissen, dass sie im nächsten Kalenderjahr mehr zuzahlen müssen, können sie den fälligen Betrag im Voraus bei ihrer Krankenkasse bezahlen und erhalten eine Befreiungsbescheinigung.
Befreiungsbescheinigung
Eine schon zu Jahresbeginn ausgestellte Befreiungsbescheinigung kann in der Apotheke, bei Arzt- oder Klinikbesuchen sehr hilfreich sein und erspart den Betroffenen sehr viel Bürokratie.
Weitere Informationen:
https://www.aponet.de/service/krankenkasse/zuzahlungsrechner
vdk.de/zuzahlungsbefreiung_jetzt_beantragen
verbraucherzentrale.de/regeln-fuer-eine-befreiung-bei-der-krankenkasse
Experte: Peter Springborn, Geschäftsführer des Sozialverbands VdK Saarland
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