24 Stunden, sieben Tage die Woche vollautomatisch einkaufen – gerade auf dem Land ein Traum. Doch der wird seit einiger Zeit hier und dort wahr.
Seit kurzem eröffnen immer mehr Selbstbedienungs-Geschäft in Rheinland-Pfalz und das auch oder vor allem auf dem Land. Die Geschäftsmodelle genauso wie Öffnungszeiten und Angebot sind unterschiedlich – hier ein paar Beispiele:
Der Selbstbedienungssupermarkt in Hallgarten Landkreis Bad Kreuznach. Jeder kann hier fast rund um die Uhr einkaufen von 5 Uhr morgens bis 23 Uhr, von Montag bis Sonntag. Der Tante M-Markt ist ein Franchise-Unternehmen. Das Geschäft bietet ein Vollsortiment an, bis hin zu frischem Backwerk, frischem Gemüse und Obst und es gibt Kühltheken. Der Einkauf muss selbst an einer Kasse eingegeben und bezahlt werden. Barzahlung ist nicht möglich.
Verschiedene Modelle von 24/7-Supermärkten
In Bollendorf in der Eifel gibt es seit Februar einen Supermarkt eines Franchise-Unternehmens, der 24/7 Einkaufmöglichkeit bietet. Die Kundinnen und Kunden können nur mit einer speziellen Magnetkarte rund um die Uhr im Selbstbedienungsladen einkaufen. Es gibt auch hier ein Vollsortiment. Ohne Kundenkarte gelten eingeschränkte Ladenöffnungszeiten. Die Ware muss ebenfalls selbst eingescannt und an der Kasse mit Karte bezahlt werden. Barzahlung ist nicht möglich.
24/7 hat auch der Automaten-Kiosk in Bad Kreuznach geöffnet. Das Angebot beschränkt sich hauptsächlich auf Süßigkeiten, Getränke und kleine Speisen. Hier kann direkt am Automaten mit Bargeld und Karte gezahlt werden.
Überwachssysteme zum Diebstahlschutz
Gegen Diebstahl gibt es in den Selbstbedienungsgeschäften zahlreiche Überwachungskameras und Alarmsysteme.
Auch wenn der Verkauf in den Selbstbedienungsgeschäften meist ohne Person abläuft, die Waren müssen bestellt werden und die Regale oder Automaten müssen von Hand eingeräumt und aufgefüllt werden.
Kirchen kritisieren Öffnung der Geschäfte am Sonntag
Der Handelsverband Rheinland-Pfalz fordert eine landesweite Regelung der 24/7-Selbstbedienungsgeschäfte. Das Ladenöffnungsgesetz in RLP ist dafür nicht ausgelegt. Zudem könnte der Konkurrenzdruck auf Geschäfte mit Servicepersonal steigen, sagt Volker Scherer vom Handelsverband Rheinland-Pfalz. Die Kirchen kritisieren hauptsächlich die Öffnung der Geschäfte am Sonntag, dem Tag der Besinnung.