Zuschläge bei bestehenden niedrigen Renten

Was bei der Grundrente zu beachten ist

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Viele Rentner haben sich ihr Leben im Alter so vorgestellt: Genießen, Reisen, sich keine Sorgen machen müssen. Doch obwohl sie ein Leben lang gearbeitet haben, reicht es bei vielen nur zu einer Mini-Rente. Manche rutschen sogar in die Altersarmut ab.

Diese Menschen möchte die Politik nun unterstützen mit der Grundrente - einem Aufschlag, der auf die normale Rente draufgezahlt wird. Zum 1.1.2021 ist sie in Kraft getreten. Doch es wird noch eine Weile dauern, bis die Grundrente auch wirklich bei den Rentnern ankommt.

Rentnerin mit Alltagsmaske
Die Grundrente - Ausblick auf finanzielle Verbesserungen für RentnerInnen?

Das sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Grundrente

Die Grundrente könnte deutschlandweit etwa 1,3 Millionen Rentnern zu Gute kommen.

  • Für den Anspruch auf Grundrente muss man mindestens 33 Jahre gearbeitet und wenig verdient haben.
  • Den kompletten Zuschlag gibt es, wer 35 Arbeitsjahre voll erwerbstätig war.
  • Dazu zählen auch Kindererziehung, Teilzeit und Pflegezeiten.

Ein alleinstehender Rentner darf maximal 1.250 Euro Einkommen zur Verfügung haben, ein Rentnerpaar maximal 1.950 Euro.

Es werden nur die Monate angerechnet, in denen zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient wurde. 30 Prozent des Durchschnittseinkommens sind aktuell um die 1.000 Euro.

Grundrente könnten beispielsweise Kassiererinnen, Friseurinnen oder Beschäftigte in der Reinigungsbranche bekommen. Allerdings ist das nicht an einzelnen Berufsgruppen festzumachen. In vielen verschiedenen Branchen wird Teilzeit gearbeitet. Auch diese Menschen könnten von der Grundrente profitieren.

Moritz Ehl vom Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz in Mainz:.
Genauer erklärt dies Moritz Ehl vom Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz in Mainz.

"Es werden viele enttäuscht sein, die langjährig in einem Minijob als 450-Euro-Kraft gearbeitet haben, weil sie damit unter der Schwelle liegen. Auch sehr niedrige Teilzeit, mit 500, 600, 700 Euro im Monat, qualifiziert nicht für die Grundrente.“

Mit diesen Rentenzuschlägen können Anspruchsberechtigte rechnen

Die Grundrentenzuschläge sind gestaffelt. Wer die vollen 35 Arbeitsjahre unter den geforderten Voraussetzungen zusammenbekommt, bekommt maximal 418 Euro pro Monat. Im Schnitt werden die monatlichen Zuschläge bei 70 bis 75 Euro liegen, so die ersten Schätzungen.

Wie Experten vermuten, werden aber auch viele Bescheide mit einem deutlich geringeren Betrag - sogar bis in die Cent-Beträge - rausgehen.

So läuft die Auszahlung

Ab Juli 2021 sollen die ersten Bescheide verschickt werden. Sie gehen zunächst an diejenigen raus, die genau zu diesem Zeitpunkt in Rente gehen, also an die ganz "frischen" Rentner. Anschließend werden die Bescheide für die ältesten Rentner ausgerechnet, also für die über 90-Jährigen. Egal wann die Bescheide kommen, die Grundrente wird rückwirkend zum 1.1.2021 ausgezahlt.

Für die Berechnungen müssen zum Teil alte Akten durchgewälzt werden, was Zeit kostet. Dafür haben die Rentenversicherer extra neues Personal eingestellt, um die Arbeit bewältigen zu können. Für Rentenbezieher, deren Renteneintritt noch nicht so lange her ist, wird es aber noch einige Zeit dauern. Möglicherweise werden sie erst Ende 2022 ihren Bescheid bekommen.

Die Grundrente muss und kann man nicht beantragen, sie wird automatisch berechnet. Dazu tauscht die Rentenversicherung mit dem Finanzamt die Daten aus. Wer keine Einkommenssteuererklärung abgibt – was bei vielen Rentnern der Fall ist – bei dem wird das Ganze, laut Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz, geschätzt.

Nachfragen lohnen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Man hat keine Möglichkeit, das Verfahren zu beschleunigen. Wer denkt, er sei komplett vergessen worden, kann zu einem späteren Zeitpunkt aber nachfassen.

Diese Kritik gibt es an der Grundrente

Viele betroffene Rentner haben sich mehr erhofft - etwa einen gleichen Betrag für alle, von dem man einigermaßen vernünftig leben kann, so dass alle Berechtigten eine Chance haben, aus der Altersarmutsfalle herauszukommen.

Auch Rentenexperte Moritz Ehl übt Kritik. Die Bescheide seien sehr komplex und für den Einzelnen sei kaum nachprüfbar, ob alles rechnerisch korrekt ist.

Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt von Moritz Ehl betrifft die Erwerbsminderungsrenten. Die bekommen Menschen, die aufgrund von Behinderungen oder chronischen Erkrankungen frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden müssen. Wenn diese Menschen vorher weniger als 33 Jahre eingezahlt haben, hätten sie keine Chance mehr, noch eine Grundrente zu erwirtschaften, weil sie keine weiteren Einzahlungen mehr leisten könnten.

Moritz Ehl fände es wichtig, dass auch diese sogenannten Zurechnungszeiten für die Grundrente anerkannt werden. Insgesamt befürwortet der VdK aber die Grundrente. Der Verband habe lange dafür gekämpft, dass so etwas wie die Grundrente eingeführt wird. Sie sei wirksam und würde alles in allem die betroffenen Rentner besserstellen.

Fazit

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Autor/in
SWR Fernsehen