Jedes Jahr fallen allein in Deutschland 853.000 Tonnen Elektroschrott an, viel davon könnte man leicht reparieren und weiterverwenden. Reparieren soll jetzt einfacher und kostengünstiger werden. Die Absicht dahinter: Müll reduzieren.
Das Recht auf Reparatur soll sicherstellen, dass Ersatzteile lange verfügbar sind, dass sie zu einem möglichst annehmbaren Preis verfügbar sind, dass Schaltpläne und technische Unterlagen verfügbar sind, dass es keine Marktbeschränkung gibt, dass also jeder auch an Ersatz-Teile kommen kann.
Und vor allem dürfen Hersteller keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen, um eine Reparatur zu erschweren. Sie dürfen auch nicht die Reparatur eines Gerätes verweigern, nur weil es angeblich nicht wirtschaftlich sei oder zuvor von einer anderen Person repariert worden ist.
Sollte ein Gerät innerhalb der Gewährleistungszeit repariert werden, wird sich in Zukunft der Haftungszeitraum für dieses Gerät um ein Jahr verlängern.
Vorgaben vom Gesetz
Die Richtlinie sieht auch eine europäische Online-Plattform vor, auf der Reparaturbetriebe und Reparatur-Initiativen gelistet werden sollen.
Außerdem muss jedes Mitgliedsland Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme fördern, z. B. Gelder bereitstellen, Reparaturkurse anbieten oder vor Ort betriebene Reparaturräume unterstützen.
Haben Sie ein Lieblingsgerät zu Hause? Wenn das mal kaputt ist, lassen Sie es Reparieren! Jetzt haben Sie sogar ein Recht darauf.
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