Versammlung, Demonstration oder "Spaziergang"?

Diese Regeln gelten (auch) für eine Corona-Demo

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Hinter dem verharmlosenden Begriff "Spaziergang" verbirgt sich in vielen Orten bundesweit eine politische Veranstaltung gegen die Corona-Maßnahmen: Menschen versammeln sich, um ihre Meinung gemeinsam zu äußern. Damit handelt es sich rechtlich um eine Versammlung.

Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist in Art. 8 des Grundgesetzes verankert. Da diese Menschen ihre Meinung zudem öffentlich äußern wollen, gilt diese Versammlung als Demonstration. Und für diese gelten ganz klare Regeln, wie etwa:

  • Sie muss bei den Ordnungsbehörden angemeldet werden.
  • Die Anmeldung muss 48 Stunden vorher veröffentlicht sein.
  • Es muss einen Versammlungsleiter geben.
  • Sie muss friedfertig sein.
  • Sie muss sich an Auflagen und Anweisungen vor Ort halten.
  • Sie kann bei strafbaren Inhalten verboten werden.

Diese Regeln gelten für Corona-Demonstrationen in Rheinland-Pfalz

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Autor/in
SWR Fernsehen