Das E-Rezept soll für Patienten, Apotheken und Arztpraxen vieles einfacher und sicherer machen: Aber wie funktioniert das? Die wichtigsten Fragen zusammengefasst.
Seit dem 1. Januar sind elektronische Rezepte Pflicht: Anstatt der rosa Zettel müssen Ärzte ihre Verordnungen digital ausstellen. Das E-Rezept wird auf einem zentralen Server gespeichert und die Apotheke wird beim Einstecken der Karte in das Lesegerät autorisiert, es von dort abzurufen. Schon länger sind E-Rezepte auch über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code in Apotheken einlösbar. Wie das funktioniert, ist vielen aber noch nicht klar.
Inhalt:
Was ist eigentlich ein E-Rezept?
Welche Vorteile hat das E-Rezept?
Was kann ich mit dem E-Rezept verschrieben bekommen, und was nicht?
Akzeptieren alle Krankenkassen E-Rezepte?
Stellen alle Arztpraxen E-Rezepte aus?
Kann ich das E-Rezept auch ohne Smartphone nutzen?
Welche Funktionen bietet die App zum E-Rezept?
Was muss ich tun, um die App nutzen zu können?
Wie sind meine Daten geschützt?
Kann auch jemand anderes mein E-Rezept in der Apotheke einlösen?
Was ist eigentlich ein E-Rezept?
Ein E-Rezept ist zunächst dasselbe wie ein Rezept auf Papier, nur eben digital. Es enthält dieselben Informationen: Welches Medikament wird verordnet, für wen und von wem - das heißt die Daten von Patient oder Patientin und Arzt oder Ärztin. Der Unterschied: Die Arztpraxis speichert das E-Rezept verschlüsselt auf einem zentralen Server, auf den auch die Apotheke meiner Wahl zugreifen kann.
Damit sie mir mein Medikament zuordnen kann, muss ich als Patient oder Patientin eine Art Schlüssel vorlegen, den "E-Rezept-Token". Das kann man sich vorstellen wie einen QR-Code. Diesen E-Rezept-Token können Patientinnen und Patienten auf mehreren Wegen in der Apotheke vorlegen: Wie bisher weiterhin als Ausdruck auf Papier, mit der offiziellen "E-Rezept-App", oder mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
Welche Vorteile hat das E-Rezept?
Es soll Verordnungen schneller, einfacher und sicherer machen. Zum Beispiel für Menschen, die bestimmte Medikamente immer wieder brauchen. Bisher musste man jedes mal das klassische Papierrezept in der Arztpraxis abholen. Das E-Rezept kann einige Wege sparen. Einmal im Quartal muss man allerdings die Krankenkassenkarte weiterhin in der Praxis einlesen lassen. Auch bei einer Videosprechstunde können Ärztinnen und Ärzte Rezepte digital ausstellen.
Auch in den Apotheken und Arztpraxen soll das E-Rezept Einiges vereinfachen. Zum Beispiel soll nicht mehr nötig sein, dass Praxisangestellte zwischen Untersuchungen nochmal ins Arztzimmer gehen müssen, für eine Unterschrift auf dem Rezept. Auch das Entziffern von Handschriften fällt weg - und damit eine mögliche Fehlerquelle.
Wer sich für die E-Rezept-App entscheidet, kann sich auch so manchen Gang in die Apotheke sparen. Das E-Rezept kann per App an die Apotheke übermittelt werden. Einige Apotheken bieten Botendienste an, wenn jemand nicht selbst kommen kann. In diesem Internetangebot von Apotheken kann man nach Angaben einer Verbandssprecherin nach dem Service suchen - über den Filter "weitere Leistungen/Botendienst".
Wer mehrere Medikamente verschrieben bekommt, die früher zusammen auf einem rosa Rezept standen, kann diese mit dem E-Rezept auch in verschiedenen Apotheken einlösen, je nachdem, wo sie verfügbar sind. Denn jede Verschreibung steht jetzt für sich.
Für die Zukunft sind auch weitere digitale Anwendungen mit dem E-Rezept angedacht. Zum Beispiel, um einen besseren Überblick über die eigenen Medikamente zu behalten oder um Wechselwirkungen von Medikamenten schneller zu erkennen.
Was kann ich mit dem E-Rezept verschrieben bekommen, und was nicht?
Zunächst können Patientinnen und Patienten damit verschreibungspflichtige Medikamente bekommen. Später sollen Ärztinnen und Ärzte auch andere Dinge verordnen können - etwa Hilfsmittel wie Stützstrümpfe, Krücken oder einen Rollstuhl, sowie Heilmittel wie Krankengymnastik oder Ergotherapie. Ausgenommen sind derzeit auch Betäubungsmittel - sie sollen ab Mitte 2024 digital verschrieben und eingelöst werden können.
Akzeptieren alle Krankenkassen E-Rezepte?
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen. Für private Krankenversicherungen besteht keine Pflicht. Sie wollen das E-Rezept aber auch schrittweise einführen. Dafür gibt es einige technische Anforderungen, die der Verband der privaten Krankenversicherung hier auflistet.
Stellen alle Arztpraxen E-Rezepte aus?
Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KV) berichtet von vereinzelten technischen Schwierigkeiten. Sie geht aber davon aus, dass so gut wie alle Arztpraxen technisch vorbereitet sind. Erste Rückmeldungen von Arztpraxen in Baden-Württemberg sind laut einem Sprecher der KV BW positiv. Für eine Bilanz sei es aber noch zu früh.
Vom Apothekerverband Rheinland-Pfalz heißt es, viele Arztpraxen hätten mit dem ersten Arbeitstag des neuen Jahres komplett auf E-Rezepte umgestellt, entsprechend kämen in diesen Tagen erstmals die meisten Patientinnen und Patienten mit einem digitalen Rezept. Jetzt würden Erfahrungen gesammelt, die bisher noch nicht gemacht werden konnten. Viele Kundinnen und Kunden hätten auch noch Fragen zum E-Rezept.
Kann ich das E-Rezept auch ohne Smartphone nutzen?
Ja, das E-Rezept funktioniert auch mit der elektronischen Gesundheitskarte. Das Rezept wird darauf nicht gespeichert, die Karte dient aber in der Apotheke als Schlüssel, um das Rezept auf einem zentralen Server abzurufen. Dafür muss ich in die Apotheke gehen.
Eine andere Möglichkeit ist ein Ausdruck des E-Rezept-Tokens auf Papier. Diesen kann die Apotheke einscannen und das Medikament aushändigen.
Welche Funktionen bietet die App zum E-Rezept?
Die E-Rezept-App macht es möglich, Verschreibungen auf digitalem Weg zu bekommen und einzulösen. Medikamente können also über die App bei der Apotheke oder Versandapotheke bestellt werden. Patientinnen und Patienten erfahren dann sofort, ob das Medikament vorrätig ist oder ob es in die Apotheke bestellt werden kann. Außerdem kann die App Apotheken in der Nähe anzeigen, deren Öffnungszeiten und ob es einen Botendienst gibt.
Die App hat auch eine Familienfunktion, damit Angehörige Rezepte füreinander einlösen können. Weitere Funktionen sind in Planung, zum Beispiel die Möglichkeit, bei bis zu drei Apotheken anzufragen, ob ein Medikament vorrätig ist.
Was muss ich tun, um die App nutzen zu können?
Die E-Rezept-App benötigt ein Smartphone mit aktuellem Betriebssystem sowie eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte mit PIN. Nach Angaben der Gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin, die für die E-Rezept-App verantwortlich ist, läuft die E-Rezept-App auf den Betriebssystemen Android 7 und iOS 15 oder neueren Versionen. Die E-Rezept-App kostet nichts und ist in den App-Stores von Google, Apple und Huawei verfügbar. Ob meine Krankenkassenkarte geeignet ist, erkenne ich an einem kleinen Symbol oben in der Mitte und der sechsstelligen sogenannten CAN-Nummer rechts oben unter dem Wort "Gesundheitskarte".
Mit dieser Nummer und einer PIN für die Gesundheitskarte kann ich mich dann in die App einloggen. Die PIN bekomme ich über meine Krankenkasse. Wie, das kann ich bei meiner Kasse erfragen oder im Online-Angebot finden. Grundsätzlich ist dafür eine Identifizierung nötig, persönlich mit Ausweis oder zum Beispiel online mit einem Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN. Das erfordert einigen Aufwand und Wartezeit, falls die PIN per Post zugesandt wird.
Außerdem ist es nötig, sich beim Nutzen der App immer wieder neu mit Gesundheitskarte und PIN einzuloggen - aus Sicherheitsgründen. Nutzerbeschwerden in den App-Store-Bewertungen der E-Rezept-App weisen zudem auf einige technische Probleme hin, etwa Schwierigkeiten beim Einloggen und andere Fehlermeldungen.
Wie sind meine Daten geschützt?
Das E-Rezept hat eine spezielle elektronische Signatur und wird verschlüsselt an einen zentralen Server übertragen. Sehen können es nur die Praxis, die es ausgestellt hat, und die Apotheke, die es einlöst.
Bei der Entwicklung der Sicherheitsarchitektur des E-Rezepts, die laufend überprüft werde, seien das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eng eingebunden gewesen, schreibt das Bundesgesundheitsministerium. Die E-Rezept-App erfülle die Anforderungen des BSI und des BfDI hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit.
Allerdings weist das Ministerium darauf hin: Verliere ich meine elektronische Gesundheitskarte, sollte ich sie schnell bei meiner Krankenkasse sperren lassen. Denn wenn jemand Rezepte einlösen will, ist keine PIN notwendig.
Kann auch jemand anderes mein E-Rezept in der Apotheke einlösen?
Ja, mit meiner elektronischen Gesundheitskarte oder einem Ausdruck des E-Rezept-Tokens ist das möglich. Der Landesapothekerverband empfiehlt allerdings, der Apotheke Bescheid zu geben oder kurz eine Vollmacht zu schreiben. Eine weitere Möglichkeit ist die Familienfunktion in der E-Rezept-App.
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