Über die Fristen für die Steuererklärung herrscht seit der Corona-Pandemie Verwirrung. Die Erklärung für 2022 muss bis zum 02.10.2023 abgegeben werden - sofern man sie selbst macht.
Abgabefristen für die Steuererklärung 2022
Wegen der Corona-Pandemie wurden die Fristen für die Abgabe in den vergangenen Jahren verlängert. Dieses Jahr wäre eigentlich der 30. September 2023 der offizielle Termin – das ist allerdings ein Samstag. Deswegen gilt: Die Steuererklärung muss am nächsten Werktag und somit spätestens am 2. Oktober 2023 beim Finanzamt sein.
Diese Frist gilt für alle, die ihre Steuererklärung selbst machen - egal in welchem Bundesland. Wer für die Steuererklärung einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater einschaltet, hat länger Zeit, nämlich bis zum 31. Juli 2024.
Was passiert, wenn ich die Frist versäume?
Wer jetzt schon absehen kann, dass er es bis Ende des Monats nicht schafft, kann das Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. In der Regel ein kurzer Anruf, man kann die Verlängerung aber auch im Steuerprogramm ELSTER beantragen. Der Antrag auf Aufschub muss begründet werden, normalerweise bekommt man den Aufschub dann aber recht unproblematisch.
Wer nichts unternimmt und die Abgabefrist verstreichen lässt, riskiert eine Strafzahlung. Das Finanzamt kann für die verspätete Abgabe einen Säumniszuschlag erheben, dieser liegt bei mindestens 25 Euro pro verspätetem Monat. Das betrifft allerdings nur Menschen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht unter anderem für:
- Selbstständige, Rentner und Vermieter, die 2022 ein steuerpflichtiges Einkommen von mindestens rund 10.300 Euro hatten.
- Alle, die Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld bekommen haben.
- Ehepaare mit bestimmten Steuerklassen-Kombinationen.
- Teilweise für Menschen, die im Lauf des Steuerjahres den Arbeitgeber gewechselt haben.
Arbeitnehmer, die in Steuerklasse 1 fallen und jenseits von Lohn oder Gehalt keine weiteren Einkünfte haben, müssen in der Regel keine Steuererklärung abgeben.
Die Steuererklärung lohnt sich fast immer
Wer keine Steuererklärung abgeben muss, kann das freiwillig tun. In dem Fall muss die Steuererklärung für 2022 bis Ende 2026 abgegeben werden. Für die meisten dürfte sich das lohnen, denn in 90 Prozent der Fälle gibt es Geld vom Finanzamt zurück. Laut Statistischem Bundesamt haben Steuerzahler zuletzt im Schnitt fast 1.100 Euro vom Finanzamt zurückbekommen.
Welche Neuerungen sind für die Steuer 2022 zu beachten?
Steuerentlastungen Änderungen in der Steuererklärung 2022
Für das Steuerjahr 2022 gibt es einige Änderungen. Von Homeoffice- und Entfernungspauschale: Die Neuerungen der Steuererklärung im Überblick.
Das Steuerjahr 2022 bringt einige Verbesserungen mit sich. So ist zum Beispiel die Werbungskostenpauschale von 1.000 auf 1.200 Euro erhöht worden. Und wer einen weiten Arbeitsweg hat, kann jetzt mehr absetzen: Ab dem 21. Kilometer beträgt die sogenannte Pendlerpauschale nun 38 Cent. Zuvor waren es 35 Cent. Allerdings darf nur die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz angesetzt werden.
Die in der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale gilt weiterhin: Damit können bis zu 120 Homeoffice-Tage von der Steuer abgesetzt werden. Die Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag, maximal also 600 Euro.
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