Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer des Grund und Bodens. Aber wer wofür wieviel Verantwortung trägt, ist oft umstritten.
Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Eigentümer des Grund und Bodens. Aber wer wofür wieviel Verantwortung trägt, ist oft umstritten.