Von Jahr zu Jahr sinkt der Freibetrag für die Rentenbesteuerung. Was Berufstätige wissen sollten, die ihren Ruhestand planen, und Rentner, die bereits unter die Besteuerung fallen.
Seit 2005 werden Renten schrittweise immer höher besteuert. Auf der anderen Seite können die Aufwendungen für die Altersvorsorge ab 2023 erstmals zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
Die Rentenbesteuerung steigt jedes Jahr bis 2040
Wer etwa 2022 in Rente ging, hat bei der Steuer noch einen Freibetrag von 18 Prozent. Das heißt, 82 Prozent der Rente müssen versteuert werden.
Für Neurentner sinkt dieser Freibetrag Jahr für Jahr bis 2040 um einen Prozentpunkt. 2023 beträgt der Freibetrag also nur noch 17 Prozent, 2024 dann 16 Prozent und so weiter. Ab 2040 muss schließlich die gesamte Rente versteuert werden, eine sogenannte nachgelagerte Besteuerung.
Für die Höhe des Freibetrags ist das erste volle Rentenjahr relevant. Wer also beispielsweise zum 1. Oktober in Rente geht, für den gilt der Freibetrag des folgenden Jahres, weil es das erste volle Rentenjahr sein wird. Dieser Freibetrag gilt gleichbleibend für die ganze Zeit der Rente. Das heißt, mit jeder Rentenerhöhung steigt der steuerpflichtige Anteil.
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Für viele Arbeitnehmer kann es sinnvoll sein, extra was in die Rente einzuzahlen. Vor allem, wenn man früher in den Ruhestand gehen möchte.
Wie kann ich meine Steuer optimieren, wenn ich bald in Rente gehen will?
Wer frühzeitig plant, kann die steuerlichen Folgen des Übergangs von der Erwerbstätigkeit in den Ruhestand noch rechtzeitig steuerlich gestalten. Ruheständler mit hohem Nettoeinkommen, die zudem mit einer Abfindung vom Arbeitgeber rechnen oder etwa mit der Auszahlung einer fälligen Lebensversicherung, sollten, um Steuern zu sparen, darauf achten, dass der Zeitpunkt dieser Auszahlung im ersten Jahr der Rente liegt und nicht noch im Jahr der Berufstätigkeit.
Rentenempfänger, die umgekehrt mit Einnahmen aus Miete oder Kapitalerträgen rechnen, sollten ebenfalls die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten einbeziehen.
Wie wirkt sich eine zweite, private Rente zusätzlich zur gesetzlichen Rente aus?
Für eine zweite Rente aus der zusätzlich angesparten, privaten Altersvorsorge - beispielsweise aus der Riester-Rente oder der Rürup-Rente – sowie für die Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge gilt: Sie sind im Rentenalter voll steuerpflichtig und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Welche Werbungskosten können Rentnerinnen und Rentner geltend machen?
Auf 2022 bezogen kann man sagen, wer eine Rente bezogen hat von mehr als 1.238 Euro, wird steuerpflichtig. Um Werbungskosten steuerlich geltend zu machen, können auch Rentnerinnen und Rentner bestimmte Ausgaben bei der Steuererklärung mit den Formularen einreichen. Dazu sollten rechtzeitig die Belege gesammelt werden.
In Frage kommen zum Beispiel Sonderausgaben, wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Haushaltshilfen, Gärtner, Schornsteinfeger, oder außergewöhnliche Belastungen, wie Krankheitskosten und Ausgaben für ein Pflegeheim, und, wie zuvor auch, Handwerkerkosten.
Da die Rente geringer ist als das Einkommen während der Erwerbstätigkeit kommen viele schneller über die Grenze für die Werbungskostenpauschale und können möglicherweise steuerlich mehr geltend machen als früher.
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Rentner bekamen im Dezember 2022 die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Wichtig allerdings: Minijobber können doppelt profitieren – viele haben die Energiepreispauschale von ihrem Arbeitgeber nicht bekommen und können sie sich über die Steuererklärung nachträglich zurückholen.
Beratung in steuerlichen Fragen für Berufstätige und Rentner
Selbst Experten bemängeln, dass die Steuergesetze viel zu kompliziert seien. Wer sicher gehen möchte, alle Möglichkeiten zu nutzen, kann sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater wenden. Viele nutzen auch die Möglichkeit einer Steuer-Software.
Wer sich im Internet zu Steuerfragen und Fragen der Altersvorsorge informieren möchte, findet umfangreiches Material etwa bei den Verbraucherzentralen, beim Bundesfinanzministerium, beim Verbraucherportal Finanztip oder bei Stiftung Warentest und Finanztest. Dort gibt es auch verschiedene Rechner, etwa Alterseinkünfte-Rechner, um die eigene Situation zu prüfen, oder gedruckte Broschüren und Hefte zum Bestellen.
Speziell für Fragen von Rentnerinnen und Rentnern bietet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Internetseite oder auf der Webseite „Ihre Vorsorge“ detaillierte Informationen sowie auch telefonische und persönliche Beratung.
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