Klimaneutrale Fruchtgummis, CO2-neutraler Fruchtsaft. Mit dem Appell an unser Klimagewissen wird viel geworben – da schleichen sich auch einige leere Versprechungen darunter.
Derzeit müssen sich immer wieder Gerichte damit befassen, ob diese Werbesprüche in Ordnung sind oder die Verbraucher in die Irre geführt werden. Und das passiert nicht nur bei Begriffen rund ums Klima.
- "Aus unserer Region" - "aus ihrer Nähe" - "mit heimischen Früchten"
- "Auf pflanzlicher Basis" - "ausgewählte Naturwirkstoffe"
- "Aus 100 Prozent Ozeanplastik"
- "Klimaneutraler Versand" - "ozeanfreundlicher Sonnenschutz"
- "Dermatologisch getestet"
- "Klinisch getestet"
"Aus unserer Region" - "aus ihrer Nähe" - "mit heimischen Früchten"
Lebensmittel aus der Region genießen ein Vertrauensplus bei der Kundschaft. Regional, keine langen Transportwege – aber wie groß der Radius rund um die heimische Region gezogen wird, das ist meist nirgendwo definiert.
Wer im Stuttgarter Supermarkt zum Tiefkühlhähnchen greift mit der Aufschrift "von regionalen Höfen" ahnt sicher nicht, dass damit Erzeugerhöfe in Sachsen-Anhalt gemeint sind. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen diese Irreführung geklagt – und bislang in zwei Gerichtsinstanzen Recht bekommen.
"Auf pflanzlicher Basis" - "ausgewählte Naturwirkstoffe"
Der Begriff Naturkosmetik ist nicht geschützt, es gibt keine gesetzlich festgeschriebene Definition. Einzig die verschiedenen Label und Siegel sind mit Kriterien hinterlegt, die erfüllt sein müssen. Ansonsten kann mit "natürlichen Pflegeölen“ geworben werden, obwohl auch viele synthetische Stoffe in der Lotion stecken. Oder man brüstet sich mit "97 Prozent Inhaltsstoffen natürlichen Ursprungs", sagt aber nicht, dass die Feuchtigkeitscreme allein 63 Prozent Wasser enthält – was man bei den natürlichen Inhaltsstoffen mitrechnet.
"Aus 100 Prozent Ozeanplastik"
In Zeiten, in denen wir in Plastikmüllbergen im wahrsten Sinne des Wortes versinken, zieht so ein Slogan natürlich. Mit dem "Oceanplastic" - dem Meeresplastik verbinden wir genau diese Plastikmüllstrudel in den Ozeanen. Also erwartet man bei einem Rucksack aus 100 Prozent recyceltem Meeresplastik, dass man zur Lösung dieses Müllproblems ein bisschen beigetragen hat. Den Werbespruch gibt es nicht mehr. Auch bei Uhrarmbändern aus Ozeanplastik oder Geschirrspülmittel in Ocean bottles – es stellt sich meist am Ende heraus, der Recyclinganteil ist geringer und das Altplastik am Strand gesammelt.
"Klimaneutraler Versand" - "ozeanfreundlicher Sonnenschutz"
Eine EU-weite Studie hat solche Green Claims mal analysiert: mehr als die Hälfte davon waren vage, irreführend oder unfundiert. 40 Prozent der Aussagen waren nicht belegt. Die EU-Kommission will mit einem Gesetz gegen Greenwashing hier mehr Klarheit schaffen. Danach müssten Unternehmen ihre Behauptungen wissenschaftlich fundiert belegen, bevor sie damit werben.
"Dermatologisch getestet"
Das ist kein Gütesiegel und sagt auch gar nichts über die Hautverträglichkeit der Creme oder Lotion aus. Für den Verbraucher hat das überhaupt keinen Nutzen. Der Hersteller hat nur einen Dermatologen bezahlt, der sich irgendwie mit dem Produkt beschäftigt hat. Ob das Produkt damit gut ist oder nicht, bleibt völlig offen.
"Klinisch getestet"
Die Aufschrift "klinisch getestet" bedeutet nur, dass eine "Studie" stattgefunden hat - egal, ob das mit zehn oder mit 1.000 Leuten. Und ob das positiv oder negativ für die Testpersonen ausfiel, ist auch egal.