Auszeit für pflegende Angehörige

Verhinderungspflege

Stand
Autor/in
Anja Schneider

Wer zu Hause pflegt, braucht Unterstützung. Die Verhinderungspflege ist zur Finanzierung einer Pflegevertretung gedacht. Darauf haben Sie jedes Jahr Anspruch. Hier einige praktische Tipps.

Für wen ist die Verhinderungspflege nützlich?

Die Verhinderungspflege hilft dann, wenn die angemeldete Pflegeperson vorübergehend ausfällt und das Familienmitglied einige Zeit nicht pflegen kann.

Eine junge Hand hält die Hand einer älteren Person im Rollstuhl.

Es kann dafür vielfältige Gründe geben, wie eine Erkrankung, ein Urlaub oder auch eine Auszeit von nur wenigen Stunden. Für diesen Zeitrahmen kommt dann eine Ersatzperson nach Hause und übernimmt die Pflege.      

Welche Leistungen umfasst die Verhinderungspflege?

1. Die Verhinderungspflege erhält man, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, und die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate gepflegt worden ist.

2. Der Antrag kann auch nachträglich gestellt werden. Die Pflegekasse erstattet dann Kosten bis zu 1.612,- Euro im Jahr.

3. Die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen pro Jahr beansprucht werden (42 Tage).

4. Es gibt ergänzend dazu auch die Möglichkeit, die sogenannte Kurzzeitpflege umwandeln zu lassen, dann erhält man zu den 1.612,-Euro im Jahr noch 806,- Euro zusätzlich.

Nutzen Sie die Verhinderungspflege stundenweise?

Es ist sehr hilfreich, wenn Sie die Verhinderungspflege möglichst weniger als 8 Stunden pro Tag in Anspruch nehmen.

Der Grund: Wird die Verhinderungspflege pro Tag 8 Stunden und mehr wahrgenommen, dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.  

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