Medikamentenrezepte ganz einfach über die Gesundheitskarte abrufen – seit dem 1. Januar 2024 ist das sogenannte E-Rezept Vorschrift.
So funktioniert das E-Rezept
Die Arztpraxis lädt das Rezept auf einen Server hoch, von wo es in der Apotheke über die offizielle Handy-App oder über die Gesundheitskarte abgerufen werden kann.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, das E-Rezept als QR-Code ausdrucken zu lassen.
Nach dem E-Rezept kommt die elektronische Patientenakte
Neben dem E-Rezept sieht das neue Digital-Gesetz im Gesundheitswesen weitere Veränderungen vor: Ab 2025 soll die elektronische Patientenakte (kurz: ePa) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt werden. Das hat nicht nur Vorteile für die Notfallmedizin:
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert auf ihrer Lernplattform "Smart Surfer" über die Bedienung der digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen.
Neuerung seit 1. Januar E-Rezept gestartet: Einführung läuft in BW weitgehend reibungslos
Seit Jahresbeginn gibt es für gesetzlich Versicherte die meisten Medikamente nur noch als E-Rezept. Die ersten Tage mit der Neuerung verliefen im Land überwiegend unproblematisch.