Für Radfahrer kann die dunkle Zeit gefährlich werden, da sie leicht zu übersehen sind. Umso wichtiger, dass das Fahrrad gut beleuchtet ist. Worauf kommt es bei Fahrradleuchten an?
Eine ordnungsgemäße Fahrradbeleuchtung ist nicht nur für die Sicherheit wichtig, sondern auch Pflicht. Die Polizei führt immer wieder Kontrollen durch, um Radfahrer für das Thema Beleuchtung zu sensibilisieren. Denn, so sagt es ein Polizeibeamter, viele Unfälle passierten dadurch, dass Fahrradfahrer nicht ausreichend beleuchtet sind. Deshalb gelte:
Aber was gilt genau - und welche Lampen sind erlaubt?
Welche Lichter brauche ich am Fahrrad?
Grundsätzlich ist es wichtig, dass ein Fahrrad ein weißes Vorderlicht und eine rote Rückleuchte hat. Beide Lampen müssen dauerhaft leuchten können und dürfen nicht blinken. Außerdem sind Reflektoren vorgeschrieben, die ebenfalls vorne und hinten angebracht sein müssen. Vorne ein großer weißer Reflektor und hinten ein großer roter. Außerdem müssen an die Pedale orange Reflektoren dran, die von vorn und hinten zu sehen sind.
Die Räder des Fahrrads müssen ebenfalls mit reflektierenden Elementen versehen sein. Hier gibt es unterschiedliche Modelle, entweder einen Reflektor-Streifen im Mantel oder Speichensticks an allen Speichen, die zur Seite hin leuchten oder auch die klassischen Katzenaugen.
Wer ohne korrekte Beleuchtung unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld von 20 Euro, gefährdet man andere oder passiert ein Unfall können es bis zu 35 Euro sein.
Wann ist die Beleuchtung vorgeschrieben?
Die Beleuchtung ist bei Dunkelheit und Dämmerung, aber auch bei schlechter Sicht, wie beispielsweise bei Nebel oder in einem Tunnel, gesetzlich vorgeschrieben. Tagsüber müssen die Lampen zwar nicht dabei sein. Der Fahrradclub ADFC empfiehlt aber trotzdem fest installierte LED Lampen mit Nabendynamo.
Um besser erkannt zu werden, sollten Fahrradfahrer außerdem auch auf dunkle Kleidung verzichten. Empfehlenswert sind auch reflektierende Elemente auf der Kleidung.
Ist eine Lampe mit Batterien oder auch eine Stirnlampe erlaubt?
Vor einigen Jahren sind die Vorschriften angepasst worden. Es muss jetzt kein Dynamo mehr sein, sondern auch Lampen mit Batterie oder Akku sind erlaubt, es kann auch vorne und hinten ein anderes System sein. Sie können abnehmbar sein, müssen aber am Fahrrad selbst befestigt werden.
Risiken im Verkehr Wenn das Risiko beim Fahrradfahren mitfährt
Oft kommen sich Auto- und Radfahrer zu nah. Welche Strafen drohen in so einem Fall? Und wie teuer wird es, wenn der Autofahrer auf dem Fahrradweg parkt?
Einige Fahrradhelme verfügen über eine Helmlampe. Die dient jedoch nicht als Ersatz für eine verkehrssichere Beleuchtung, sondern ist lediglich als Ergänzung gedacht. Das ist allerdings durchaus eine gute Ergänzung, findet SWR Umweltredakteurin Sabine Schütze.
Auch Stirnlampen sind nicht grundsätzlich verboten. Sie dürfen aber andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen. Da sie aber entgegenkommende Fahrzeuge in der Regel blenden, empfiehlt SWR Umweltredakteurin Sabine Schütze, eine Stirnlampe da zu nutzen, wo es keine zusätzliche Straßenbeleuchtung gibt, also im Wald beispielsweise.
Darf das Vorder- oder Rücklicht am Fahrrad blinken?
Nein, die Lichter müssen konstant leuchten. Der Grund: Bei blinkenden Lichtern können andere Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit schlecht einschätzen. Außerdem dürfen nur Fahrzeuge mit besonderen Aufgaben mit blinkenden Leuchten fahren, erklärt SWR Umweltredakteurin Sabine Schütze. Etwa Krankenwagen oder Abschleppfahrzeuge. Bei ergänzenden Lichtern, wie beispielsweise Helmleuchten, ist eine Blinkfunktion aber erlaubt.
Darf ich das Handy als Ersatzleuchte nutzen?
Ein Handy kann eine Fahrradleuchte nicht ersetzen, da es vom Kraftfahrtbundesamt nicht als Beleuchtung im Straßenverkehr zugelassen ist, erklärt Lukas Reuscher von der Mainzer Polizei. Außerdem stellt die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist obendrein auch noch ziemlich gefährlich. Schließlich hat der Fahrer nur eine Hand zum Lenken und ist im Notfall gar nicht bremsbereit.
Gelten für Rennräder und Mountainbikes Sonderregeln?
Rennräder und Mountainbikes werden häufig ohne verkehrsgeeignete Beleuchtung verkauft. Sonderregeln gelten für sie aber trotzdem nicht. Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen alle Räder die gleichen Voraussetzungen erfüllen, der Gesetzgeber macht da keinen Unterschied. Kunden müssen solche Fahrräder deshalb auf eigene Kosten nachrüsten.
Wie kann ich die Fahrradbeleuchtung nachrüsten?
Abnehmbare Lampen lassen sich leicht an verschiedenen Fahrrädern installieren und sind deshalb optimal zum Nachrüsten geeignet.
Als Verbraucher sollte man in jedem Fall darauf achten, dass die Leuchte eine sogenannte K-Nummer hat. Dies ist ein Prüfzeichen, das bestätigt, dass die Lampe die Anforderungen für den Straßenverkehr erfüllt und dafür zugelassen ist. Das Piktogramm besteht aus einer Wellenlinie und einem "K" und einer Nummer. Darauf sollte beim Kauf immer geachtet werden.
Die Stiftung Warentest hat 2020 Fahrradlampen getestet: 13 Frontscheinwerfer und sechs Rücklichter. Dafür mussten die geprüften Lampen einen Feldweg ausleuchten, wurden Spritzwasser ausgesetzt und auf Handhabung und Belastbarkeit getestet.
Welche Fahrradleuchte konnte im Test überzeugen?
Besonders schlecht abgeschnitten haben zwei der günstigeren Modelle. Die Leuchten von Prophete und XLC bestanden den Falltest nicht. Sie verloren bei dem Sturz aus einem Meter Höhe das Lampenglas. Das Modell von Prophete entpuppte sich zudem im Spritzwassertest als nicht wetterbeständig und lief mit Wasser voll. Testsieger wurde die Leuchte von Trelock, die allen Anforderungen gerecht wurde und mit zusätzlichen Funktionen, wie einer digitalen Wasserwage punktet. Allerdings kostet das Siegermodell auch fast 100 Euro. Günstiger und trotzdem verkehrssicher ist der Preis-Leistungssieger, das Modell von Sigma für 25 Euro. Die getesteten Rücklichter unterschieden sich nicht erheblich voneinander.
So stellen Sie das Vorderlicht richtig ein
Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden, ist es wichtig, das Vorderlicht auf die richtige Höhe einzustellen. Sonst kann es leicht zu Unfällen kommen.
- Um das Licht korrekt zu positionieren, stellen Sie das Fahrrad im Abstand von fünf Metern vor eine Wand.
- Nun messen Sie die Höhe des Scheinwerfers ab und markieren diese an der Wand.
- Dort markieren Sie ebenfalls einen zweiten Punkt, der die halbe Höhe des Scheinwerfers hat.
- Schalten Sie nun den Scheinwerfer an und richten ihn so aus, dass der hellste Punkt auf der unteren Markierung liegt.
Nun steht der sicheren Fahrt im Dunkeln nichts mehr im Weg!
Sicher auf dem Fahrrad Kann ein Airbag den Fahrradhelm ersetzen?
Viele gefährliche Kopfverletzungen können durch einen Fahrradhelm vermieden werden. Aber er hat auch seine Schwächen. Deshalb hat ein schwedisches Forschungsteam einen Fahrrad-Airbag entwickelt, der noch besser schützen soll. Doch wie gut sind diese Airbags wirklich?