Ein Füllhalter liegt neben den Formularen für eine Betreuungsverfügung, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Wer Angehörigen eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann dadurch die Bestellung eines gesetzlichen Betreuers im Krankheitsfall vermeiden. Doch eine Generalvollmacht birgt auch Gefahren.

Vorsorgeunterlagen für den Notfall

Von Patientenverfügung bis Vorsorgevollmacht

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Jutta Kaiser
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Andreas Reinhardt
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Wenn ich selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, weil ich alt oder krank bin, dann hilft es den Angehörigen, wenn ich vorgesorgt habe. Doch welche Dokumente sind wichtig?

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung - die Unterschiede

Mit diesen Verfügungen sorge ich für eine Situation vor, in der ich selbst keine Entscheidungen treffen kann. Zum Beispiel nach einem Unfall. In einer Vorsorgevollmacht kann ich einen oder auch mehrere Menschen bestimmen, die sich dann um meine Angelegenheiten kümmern.

Die Bevollmächtigten können beispielsweise für mich entscheiden, ob ich operiert werden darf, von wem ich gepflegt werden soll und was mit meiner Wohnung passiert. Eine Vorsorgevollmacht ist wichtig für Menschen ab 18 Jahren, die Verwandte oder Freunde haben, denen sie komplett vertrauen.

Altersfreigabe: ab 0 (verfügbar von 0 Uhr bis 24 Uhr)

Gesetzlich bestellte Betreuer

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, setzt das Gericht einen Betreuer ein. Mit einer Betreuungsverfügung kann ich selbst vorschlagen, wer das sein soll. Diese Person muss aber noch von einem Gericht offiziell bestätigt werden. Hält das Gericht den- oder diejenige nicht für geeignet, kann es auch einen Fremden einsetzen. In jedem Fall kontrolliert das Gericht den Betreuer oder die Betreuerin und kann die Person auch wieder absetzen.

Und in der Patientenverfügung legt man fest, wie man in bestimmten Situationen medizinisch behandelt werden möchte. Zum Beispiel, ob man kurz vor dem Tod künstlich beatmet werden will. Die Patientenverfügung wird allerdings nur benutzt, wenn man seinen Willen nicht selbst äußern kann.

Formular Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgedokumente wie etwa die Patientenverfügung müssen sorgfältig ausgefüllt werden. Im Internet gibt es Hilfe dazu.

Hilfe beim Ausfüllen der Vorsorge-Unterlagen

Es gibt für die verschiedenen Dokumente Vorlagen und Textbausteine unter anderem vom Bundesjustizministerium und der Stiftung Warentest. Es ist also möglich, die Dokumente alleine aufzusetzen.

Ob das infrage kommt, ist aber auch davon abhängig, ob mir die Informationen ausreichen, die ich bekomme oder ob ich noch Fragen habe.

Insbesondere eine Patientenverfügung sollte gut durchdacht sein, denn hier kommt es sehr auf die individuellen Vorstellungen an. Medizinische Fragen sollten unbedingt mit einer Ärztin oder einem Arzt besprochen werden.

Die Verbraucherzentralen bieten auch die Möglichkeit an, Vorsorgeverfügungen online zu erstellen. Das geht interaktiv Schritt für Schritt.

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Die Suche nach dem geeigneten Bevollmächtigten oder Betreuer

Bei der Vorsorgevollmacht sollte es jemand sein, der oder dem ich zu 100 Prozent vertraue. Denn dieser Mensch bekommt eine große Macht über mich und über alles, was ich besitze. Ich sollte also sicher sein, dass die Person in meinem Sinn handelt.

Es ist auch möglich, mehrere Menschen zu bevollmächtigen – eine Person kümmert sich um Finanzen, eine andere um Gesundheit und jemand drittes um Behördengänge.

Bei der Betreuungsverfügung schlägt man nur jemanden vor – das Gericht entscheidet, wer Betreuer wird, und kontrolliert ihn auch. Trotzdem sollte ich auch hier jemanden nennen mit Verantwortungsbewusstsein.

Es ist wichtig, vorher mit diesen Menschen darüber zu sprechen und sie nicht ohne ihr Wissen einfach einzutragen. Es muss jemand sein, der oder die sich die Aufgabe zutraut und auch übernehmen will. Man sollte niemanden überreden.

Formale Voraussetzungen damit die Vollmacht gültig ist

Die Vorsorgevollmacht gibt den Bevollmächtigten große Macht, aber der Text muss im Gegensatz zum Testament nicht handschriftlich verfasst sein. Er muss den Namen, das Geburtsdatum und die Adresse enthalten. Man kann einen eigenen Text aufsetzen oder auch Musterformulare von vertrauenswürdigen Organisationen verwenden – es ist aber sinnvoll, alle Seiten mit Ort und Datum zu unterschreiben. 

Trotz Vollmacht: Manche Banken stellen sich dennoch quer, einem Bevollmächtigten Zugriff auf ein Bankkonto zu geben. Dahinter steckt die Angst, die Vollmacht könnte aus irgendeinem Grund ungültig sein. Dann könnte der Vollmachtgeber hinterher von der Bank Schadensersatz verlangen.

Um Streit zu vermeiden, ist es deshalb sinnvoll, eine gesonderte Bankvollmacht zu erteilen – in der Form, in der die Bank das verlangt. Also zum Beispiel über ein bestimmtes Formular.

Notarielle Beglaubigungen können helfen

In bestimmten Fällen sollte man sich vor dem Erteilen einer Vollmacht in einem Notariat beraten lassen. Das gilt, wenn sich die Vollmacht auch auf Grundstücksgeschäfte beziehen soll, auf Kreditverträge oder Firmenanteile.

Eine Beratung ist auch sinnvoll, wenn ein großes Vermögen da ist oder es in der Familie Streit geben könnte, ob eine Vollmacht gültig ist.

Der richtige Ort für die Aufbewahrung der Vorsorge-Dokumente

Die am besten durchdachte Vorsorge nützt nichts, wenn keiner weiß, dass es diese Unterlagen gibt und sie nicht schnell genug an der richtigen Stelle vorliegen – zum Beispiel bei Ärzten. In dem Fall könnte ein Gericht einen Betreuer einsetzen, obwohl ich jemanden bevollmächtigt habe.

Um das zu verhindern, sollte man seine Vorsorgeunterlagen in einem Ordner ablegen, und die entsprechenden Vollmachten am besten auch den Menschen übergeben, die im Notfall die eigenen Interessen vertreten sollen. Sie brauchen das Original.

Außerdem ist es sinnvoll, in der Geldbörse oder Brieftasche eine Nachricht aufzubewahren, dass es eine Vorsorgevollmacht gibt und wo diese aufbewahrt wird.

Es ist auch ratsam, bei der Bundesnotarkammer im Zentralen Vorsorgeregister eintragen zu lassen, dass und welche Dokumente es gibt, und wer im Notfall benachrichtigt werden soll. Das kostet einmalig zwischen 20 und 30 Euro. Auf diese Datenbank haben Ärzte und Betreuungsgerichte Zugriff.

Ganz wichtig: Die Vollmachten selbst werden dort nicht gespeichert, sondern nur die Tatsache, dass es Unterlagen gibt.

Änderungen an der Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung im Nachhinein

Solange ich selbst noch geschäftsfähig bin, ist es durchaus sinnvoll, sich in regelmäßigen Abständen Gedanken zu machen, ob alles, was man aufgesetzt hat, noch passt.

Manchmal trennen sich Paare, und man möchte jemand anderen als Bevollmächtigten einsetzen oder als Betreuer vorschlagen. Je nachdem, wo und wie man seine Unterlagen aufbewahrt oder hinterlegt hat, sollte man daran denken, dass die alte Version vernichtet wird und alle wichtigen Stellen Bescheid wissen, dass es neue Dokumente gibt.

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