Ungewollt unter Vertrag

So wehren Sie sich gegen Abzocke am Telefon

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Das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon blüht. Solche Anrufe können ärgerliche Folgen haben: Betroffene erhalten anschließend Rechnungen oder es wird Geld vom Konto abgebucht. Was Sie dagegen tun können, erfahren Sie hier.

Tipps der Polizei:

  • Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!
  • Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Weden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
  • Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
  • Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
  • Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.
  • Stimmen Sie nicht der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie - auch telefonisch - widerrufen.

Weitere Informationen:

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Autor/in
SWR Fernsehen