Das müssen Sie jetzt wissen

Energiepreisbremse

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Seit dem 1. März sind die Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme in Kraft. Doch nicht bei allen Verbrauchern kommen die Entlastungen an - oder die Berechnungen der Versorger sind fehlerhaft. Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie hier.

Für wen gilt die Energiepreisbremse?

Die Energiepreisbremse gilt für alle privaten Haushalte. Allerdings werden nur 80% des Vorjahresverbrauchs gedeckelt. Bis zu diesem Wert dürfen nur noch 40 Cents je kWh Strom, 12 Cents je kWh Gas und 9,5 Cents je kWh Fernwärme berechnet werden. Für die restlichen 20% muss der Marktpreis bezahlt werden.

Wie profitiert der Verbraucher?

Diese Entlastung gilt ab dem 1. März und muss vom Versorger in entsprechend niedrigeren Abschlägen weitergegeben werden. Allerdings gilt der gedeckelte Preis auch schon rückwirkend am 1. Januar. Wie die zu viel bezahlten Abschläge an die Kund:innen zurückerstattet werden, wird unterschiedlich gehandhabt. Einige Versorger wollen die Beträge mit dem März-Abschlag erstatten. Andere haben angekündigt, diese erst mit der Jahresabrechnung zu verrechnen.

Worauf müssen Verbraucher achten?

Eigentlich hätten die Versorger im Februar Briefe an alle Kund:innen verschicken müssen, um die Berechnung der neuen Abschläge offen zu legen. Viele Versorger haben bislang diese Briefe noch nicht verschickt. In diesem Fall sollte man beim Versorger nachfragen und die Berechnung anfordern. Wichtig ist zu kontrollieren, ob für die Berechnung die richtigen Zählerstände zugrunde gelegt wurden und ob die Energiepreisbremse tatsächlich berücksichtigt wurde. Außerdem müssen die Abschlagszahlungen reduziert werden, wenn sich durch die Berechnung inklusive der Energiepreisbremse voraussichtlich niedrigere Energiekosten ergeben.

Weiterführende Informationen:

Rechner der Verbraucherzentrale für die Abschlagszahlungen:

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Autor/in
SWR Fernsehen