Folgende Tipps helfen Ihnen, zu entscheiden, welche Spielsachen Sie bedenkenlos an Kinder weiterreichen können:
Spielzeug aus weichem Plastik
Puppen, Figuren aus flexiblem Plastik sowie Plastikbälle oder aufblasbares Wasserspielzeug, das vor 2005 hergestellt wurde, sollte man Kindern nicht mehr geben.
Bei solchen Spielzeugen selbst namhafter Markenhersteller aus dem Kunststoff PVC (Polyvinylchlorid) ist damit zu rechnen, dass sie bestimmte Phthalat-Weichmacher wie DEHP (Diethylhexylphthalat) enthalten, die heute auch zum Schutz der Kindergesundheit verboten sind.
Die Weichmacher sind nicht fest an den Kunststoff gebunden, sondern werden über Jahrzehnte hinweg freigesetzt und können über die Haut oder über den Mund aufgenommen werden.
Spielzeug aus harten Kunststoffen
Insgesamt fielen Spielzeuge aus hartem Plastik bei Schadstoffkontrollen bisher selten negativ auf. Lego-Steine aus den siebziger Jahren enthielten zwar teilweise Kadmium, in Steinen aus den neunziger Jahren wiesen die Forschende das Schwermetall jedoch nicht mehr nach. Außer beim Verschlucken ist eine Belastung mit Schwermetallen durch die Bauklötzchen ausgeschlossen.
Ein harter Kunststoff ist allerdings in Verruf geraten, weil er aus Bisphenol A (BPA) hergestellt wird: Polycarbonat. BPA kann das Hormonsystem stören und so zahlreiche Gesundheitsschäden verursachen. Polycarbonat wurde häufig als durchsichtiger harter Kunststoff eingesetzt. Wer sicher gehen möchte, entsorgt solche Artikel und gibt sie nicht mehr an Kinder weiter. Bis heute muss nicht gekennzeichnet werden, aus welchem Material ein Spielzeug besteht.
Spielzeug aus Holz
Unbehandeltes Spielzeug aus Massivholz ist in Bezug auf Schadstoffe unproblematisch und kann bedenkenlos auch von kleinen Kindern weiter verwendet werden. Zuvor sollten Erwachsene jedoch prüfen, dass sich keine Kleinteile ablösen lassen, die verschluckt werden könnten.
Spielzeug aus Sperrholz dagegen kann lange Zeit Formaldehyd freisetzen. Dieses krebserzeugende Gas entsteht, weil sich das verwendete Formaldehyd-Harz nach und nach zersetzt.
Auch bei bunt lackiertem Holzspielzeug ist unter Umständen Vorsicht geboten – zumindest, wenn der Nachwuchs Gegenstände in den Mund nimmt. Denn die Grenzwerte für die Freisetzung von Schwermetallen wie Blei und Cadmium wurden verschärft. Holzlacke enthielten zudem teilweise heute verbotene Phthalat-Weichmacher.
Neukauf von Spielzeug
Auch neue Plastikspielsachen sollten sorgfältig ausgewählt und von seriösen Händlern mit Sitz in Europa und nicht direkt aus Fernost über den Online-Handel gekauft werden.
Generell empfiehlt es sich, beim Spielzeugkauf auf das GS-Zeichen („geprüfte Sicherheit“) zu achten. Dabei wurde von unabhängiger Stelle geprüft, ob das Produkt in Bezug auf Schadstoffe und Sicherheit den geltenden Gesetzen entspricht.
Denn Spielsachen müssen nicht nur hinsichtlich Chemikalien sicher sein, sondern auch in der Handhabung. Wichtig sind zudem Altersangaben wie „Für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet“. Das kann zum Beispiel ein Hinweis auf Kleinteile sein, die verschluckt werden können.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Weiterführende Infos und Links:
- Tipps zum Spielzeugkauf gibt es bei der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.nrw
- Beim Spielzeugkauf vertrauen viele Eltern auf Prüfzeichen wie „GS – Geprüfte Sicherheit“ von TÜV Rheinland.
- Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht in ihrer Datenbank, ihr bekannt gewordene Produktrückrufe, Produktwarnungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten. Hier gehts zur Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland"