Recht

Sturm, Hagel, rutschiges Laub - wer zahlt die Schäden?

Stand
Autor/in
Frank Bräutigam
Redakteur/in
Rainer Thienel

Immer wieder kommt es im Herbst zu Schäden durch Sturm, Hagel oder rutschiges Laub. Wer haftet, und welche Versicherung zahlt für welchen Schaden?

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Wenn mein Hab und Gut durch Sturm oder Hagel beschädigt wird, wer kommt für den Schaden auf?

Welche Versicherung für die Schäden zuständig ist hängt davon ab, was für Schäden genau eingetreten sind: Gibt es Schäden am Gebäude selbst oder an fest verbauten Einrichtungen, dann übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Geht es um Schäden an den Sachen im Haus, also z.B. Möbel, dann ist die Hausratversicherung zuständig. Sowohl die Hausrat- als auch die Gebäudeversicherung greifen bei Schäden durch z.B. Sturm oder Hagel. Wichtig dabei ist aber, dass ein Sturm für die Versicherungen erst ab der Windstärke 8 vorliegt.

Regen und Autos im Hochwasser

Welche Versicherung zahlt Schäden durch Starkregen und Überschwemmungen?

Schäden am Wohnhaus deckt grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung ab. Nicht enthalten sind allerdings Schäden durch Überschwemmungen oder andere Naturgefahren, sogenannte Elementarereignisse. Schäden durch solche Naturkatastrophen sind von der Wohngebäudeversicherung nicht automatisch miterfasst. Dafür benötigt es eine zusätzliche Elementarschadensversicherung. Wer diese nicht hat, hat dann keinen Anspruch auf Zahlungen für Reparaturen im und am Haus, für Sanierung oder Trockenlegung.

Versicherungen im Überblick

Muss ich haften, wenn bei Sturm ein Blumentopf von meinem Balkon fällt und einen Schaden verursacht oder eine Person trifft? Oder der Baum aus Nachbars Garten bei mir Schaden anrichtet? Muss der Nachbar bei Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen, zahlen?

Nur weil der Baum auf dem Grundstück des Nachbarn stand, muss der Nachbar nicht automatisch für alle Schäden aufkommen. Das hängt davon ab, ob er die Schäden auch zu verschulden hat. Der Nachbar muss dabei eine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Beim Bäumen heißt das zum Beispiel: Ist ein gesunder Baum umgefallen, den der Nachbar auch regelmäßig kontrolliert hat, dann hat er keine Sorgfaltspflicht verletzt und muss auch nicht zahlen. Hier würde dann – je nach entstandenem Schaden – eine meiner eigenen Versicherungen für das Haus greifen. Ist der Baum aber schon morsch gewesen oder nicht mehr ausreichend standfest, und der Nachbar hat das nicht richtig kontrolliert, ist der Nachbar schuld am Schaden. Er muss für den Schaden aufkommen. Wenn er eine Haftpflichtversicherung hat, übernimmt diese den Schaden. Wichtig zum Thema Haftpflichtversicherung: Beim Wörtchen „Pflicht“ könnte man denken, dass jeder so eine Versicherung haben muss. Das ist stimmt aber nicht. Die Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die man aber auf jeden Fall haben sollte. Auch für seine Kinder.

Muss ich Laub auf dem Gehweg vor meinem Haus wegräumen?

Eigentlich müssen die Städte und Gemeinden sich um das Laub kümmern, das auf Gehwegen liegt. Allerdings dürfen sie diese Pflicht zum Entfernen auf die Grundstückseigentümer der angrenzenden Häuser übertragen, was viele Gemeinden auch machen. Eigentümer übertragen die Pflicht dann oft an ihre Mieter. Rutscht eine Person auf dem Laub vor meiner Haustür aus und verletzt sich dabei, dann kann sie Schadensersatz von mir fordern, wenn ich meine Räumpflicht nicht erfüllt habe. Wie diese Pflicht in Sachen Laub genau aussieht, darüber sollte man sich vor Ort bei der Gemeindeverwaltung informieren. Also innerhalb welcher Zeiten geräumt sein muss, und wie gründlich.

Mitten im Herbst wird man es kaum schaffen, den Bürgersteig den ganzen Tag lang völlig laubfrei zu halten. Spätestens bei einer geschlossenen Laubschicht dürfte die Grenze überschritten sein. Fußgänger müssen aber auch darauf achten, wo sie hintreten und wie rutschig der Boden ist. Insbesondere im Herbst, wo mit Rutschgefahren zu rechnen ist. Eventuell tragen sie also eine Mitschuld. Auch bei einer Verletzung der Räumpflicht ist eine Haftpflichtversicherung wichtig. Wenn man einen Unfall verschuldet hat und einen Schaden ersetzen muss, übernimmt diesen dann die Versicherung. Wenn man denn eine hat. Eigentlich müssen die Städte und Gemeinden sich um das Laub kümmern, das auf Gehwegen liegt. Allerdings dürfen sie diese Pflicht zum Entfernen auf die Grundstückseigentümer der angrenzenden Häuser übertragen, was viele Gemeinden auch machen. Eigentümer übertragen die Pflicht dann oft an ihre Mieter.

Laub ist wichtig für den Klimaschutz

Rutscht eine Person auf dem Laub vor meiner Haustür aus und verletzt sich dabei, dann kann sie Schadensersatz von mir fordern, wenn ich meine Räumpflicht nicht erfüllt habe. Wie diese Pflicht in Sachen Laub genau aussieht, darüber sollte man sich vor Ort bei der Gemeindeverwaltung informieren. Also innerhalb welcher Zeiten geräumt sein muss, und wie gründlich. Mitten im Herbst wird man es kaum schaffen, den Bürgersteig den ganzen Tag lang völlig laubfrei zu halten. Spätestens bei einer geschlossenen Laubschicht dürfte die Grenze überschritten sein. Fußgänger müssen aber auch darauf achten, wo sie hintreten und wie rutschig der Boden ist. Insbesondere im Herbst, wo mit Rutschgefahren zu rechnen ist. Eventuell tragen sie also eine Mitschuld. Auch bei einer Verletzung der Räumpflicht ist eine Haftpflichtversicherung wichtig. Wenn man einen Unfall verschuldet hat und einen Schaden ersetzen muss, übernimmt diesen dann die Versicherung. Wenn man denn eine hat.

Wer haftet für Schäden an meinem Auto, wenn dieses durch Hagel oder herabfallende Äste beschädigt wird?

Schäden am Auto, die unmittelbar durch Stürme oder Hagel entstehen, werden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Dazu gehören auch die Fälle, bei denen Äste bei einem Sturm auf das Auto fallen. Man sollte sein Auto allerdings lieber nicht in Gebieten abstellen, für die gerade eine Unwetterwarnung ausgesprochen wurde. Möglicherweise wird das als grobe Fahrlässigkeit gewertet, sodass die Versicherung nicht zahlen muss.

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Frank Bräutigam
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Rainer Thienel