Wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält sie voll, wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, bezieht eine halbe Erwerbsminderungsrente. Die Höhe hängt davon ab, wieviel man vorher verdient und eingezahlt hat. Dann wird noch hochgerechnet, wie viel man bis zur Regelaltersrente eingezahlt hätte, wäre man nicht erkrankt (nach seinem bisherigen Durchschnittsverdienst).
Erwerbsminderungsrente auf 900 Euro erhöht
Je nach dem, ab wann man die Erwerbsminderungsrente bezieht, gibt es dann noch Abzüge bis zu 10,8 Prozent. Diese Berechnung (die sogenannte Zurechnungszeit) wurde vor einigen Jahren verbessert. Das hat die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente auf knapp 900 Euro erhöht - nach Abzug der Krankenkassen-Beiträge.
Bisher galten diese Verbesserungen nur für Neurentner und Rentnerinnen - sehr zum Ärger von denen, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Nun sollen auch deren Renten erhöht werden - ab Juli 2024 , so die Pläne der Bundesregierung. Das kann zu Steigerungen von 4,5 bis 7,5 Prozent führen für die, die schon eine Rente beziehen.
Einen guten Überblick bietet die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website. Leicht verständlich sind auch der Artikel beim Online Verbraucherportal “Finanztip” und bei der Stiftung Warentest.
Zahl der Bezieher von Erwerbsminderungsrente steigt
Die Zahl der erwerbsgeminderten Personen ist in der Vergangenheit gestiegen. Der häufigste Grund für die Rente sind mittlerweile psychosomatische Erkrankungen, gefolgt von Krebserkrankungen und Problemen des Skelett-Apparates.
Trotz aller Verbesserungen reicht eine durchschnittliche Erwerbsminderungsrente nicht zum Leben. Viele beziehen daher zusätzlich Grundsicherung. Verbraucherschützer und Finanzexperten empfehlen daher dringend, sich auch privat gegen das Risiko der Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit abzusichern.
Gerade mal ein Viertel der deutschen Bevölkerung hat eine solche Versicherung. Sie ist relativ teuer, aber wenn die Versicherung früh abgeschlossen wird, bleiben die Beiträge einigermaßen überschaubar.
Immerhin: Seit Anfang 2023 haben sich für Erwerbsminderungsrentner und Rentnerinnen die Zuverdienstgrenzen stark erhöht: Rund 17.800 Euro für voll erwerbsgeminderte Personen, rund 35.600 Euro (im Einzelfall sogar mehr) für halb erwerbsgeminderte. Allerdings darf die aufgewendete Arbeitszeit nicht mit den Voraussetzungen des Rentenanspruches kollidieren.
Experte: Harald Rihm, Deutsche Rentenversicherung