Extrazuschlag seit Juli

Erwerbsminderungsrente: Mehr Geld für viele

Stand
Autor/in
Rolf Rüdiger

In Deutschland gibt es rund drei Millionen Bezieher einer Erwerbungsminderungsrente. Für viele gibt es mehr Geld: Neben der regulären Rentenerhöhung erhalten sie einen Zuschlag.

Wer bekommt wie viel?

Erwerbsminderungs-Rentnerinnen und Rentner, die zwischen 2001 und 2018 in Rente gegangen sind, können mit einem Extraaufschlag von 30 bis 80 Euro rechnen - in manchen Fällen sogar mehr.

Menschen, die zwischen 2001 und Juni 2014 ihre Rente angetreten haben, bekommen 7,5 Prozent Zuschlag. Für Rentner der Jahre Juli 2014 bis 2018 gibt es noch 4,5 Prozent mehr.

Warum gibt es diese Aufschläge?

Es hat Änderungenn bei der Erwerbsminderungsrente gegeben, die für neue Rentner ab 2019 zu wesentlichen Verbesserungen geführt haben. Langjährigen Rentner nutzte das bislang nichts, und das wird jetzt nachgeholt.

Worum geht es dabei?

Es geht um die sogenannten Zurechnungszeiten. Da wird ausgerechnet, wie lange jemand noch hätte arbeiten können, wenn er nicht erwerbsgemindert geworden wäre. Und dann wird berechnet, was das an Rente gebracht hätte. Davon gibt es einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent und das ist dann die Erwerbsminderungsrente.

Diese Zurechnungszeiten wurden deutlich verlängert und das führte zu einer deutlichen Verbesserung der durchschnittlichen Erwerbsminderungsrente. Erste Verbesserung hatte es schon ab Juli 2014 gegeben, deshalb die gestaffelten Aufschläge.

Renterpaar im Wald: Mehr Geld bei der Erwerbsminderungsrente
Mehr Geld durch längere Zurechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente.

Was muss ich tun, um an diesen Aufschlag zu kommen?

Die gute Nachricht: Nichts. Die Rentenversicherung berechnet das automatisch und zahlt es aus. Zuvor bekommen die Rentner darüber automatisch eine Mitteilung von der Rentenversicherung bzw. der deutschen Post.

Bis November 2025 wird der Zuschlag gesondert überwiesen, danach wird dann alles in einer Zahlung zusammengefasst.

Können auch Altersrentner von der Neuregelung profitieren?

Ja, Altersrentner können davon profitieren, wenn sie vor ihrer Altersrente nahtlos in einer Erwerbsminderung waren. Die Altersrente ist dann in der Regel gleich hoch wie die Erwerbsminderungsrente zuvor. Diese Altersrenten werden nun auch erhöht.

Es geht noch weiter: Auch Hinterbliebenenrenten bekommen den Aufschlag, wenn der Verstorbene zuvor eine Erwerbsminderung hatte oder seine reguläre Altersrente darauf beruhte.

Weiterführende Links

Wichtige Infos zur Erwerbsminderungsrente finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung,

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