Über das GEG wird schon seit längerem, auch innerhalb der Bundesregierung, gestritten. Was genau kommen soll, steht noch immer nicht fest.
Austausch der Heizung: Erneuerbare Energie gefragt
Geplant ist jedenfalls, dass bei Neubauten schon ab 2024 die Heizungen Wärme mit mindestens 65 Prozent Anteil Erneuerbare Energien erzeugen müssen.
Diese Heizungsarten fallen unter erneuerbare Energien
- Anschluss an ein Wärmenetz, sogennante Blockheizkraftwerke
- Elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel)
- Heizung auf der Basis von Solarthermie
- "H2-Ready": Gasheizungen, das heißt Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind
- Biomasseheizung: Eine Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt – mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff
Heizungstausch: Wann es Geld vom Staat gibt
Wer eine neue, mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung einbauen lässt, soll unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung von 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung bekommen. Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte.
Berater der BW-Regierung im SWR-Interview Energie-Experte Martin Pehnt rät zur klimafreundlichen Heizung
Wie geht es mit Öl- und Gasheizungen in der Klimakrise weiter? Martin Pehnt ist Energieforscher aus Heidelberg. Er berät auch die Landesregierung bei Energie- und Umweltfragen.
Haushalte, mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro sollen sogar eine Förderung von zusätzlich 30 Prozent erhalten. Zudem ist ein "Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent geplant – und zwar bis zum Jahr 2028. Ab 2028 soll dieser Bonus allerdings alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte sinken. Insgesamt aber ist eine Förderung von maximal 70 Prozent geplant.
Experte: Kevin Schad, Energieagentur Mittelbaden