Endlich Urlaub - altes Holzschild in der Düne am Strand

Gut zu wissen

Ihre Rechte in den Sommermonaten: Urlaubsanspruch, Gartenparty, Straßenverkehr und Verhalten am Strand

Stand
Autor/in
Anne Wieland

Die Sommerferien sind da! Hier ein rechtlichen Tipps rund um den Sommer, die Ferien und die Urlaubszeit! So können Sie ganz unbesorgt in die schönste Zeit des Jahres starten.

Arbeitsrecht

Frau ist erkältet

Haben Eltern schulpflichtiger Kinder Vorrang bei der Urlaubsverteilung?

Erstmal ist der Arbeitgeber generell verpflichtet, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Das gilt für alle, egal ob es schulpflichtige Kinder gibt oder nicht. Wenn es nicht möglich ist, allen Arbeitnehmern ihre Urlaubswünsche zu erfüllen, zum Beispiel weil dann der Betrieb lahm liegen würde, dann kommen soziale Gesichtspunkte wie zum Beispiel schulpflichtige Kinder ins Spiel. Arbeitnehmer, die soziale Gesichtspunkte für sich ins Spiel bringen können, haben Vorrang. Dazu zählen aber nicht nur Kinder. Soziale Gesichtspunkte können auch Urlaubsmöglichkeiten des Partners, das Alter des Arbeitnehmers oder dessen Erholungsbedürftigkeit sein. Das heißt, Eltern haben nicht generell Vorrang, sie haben aber ein schlagkräftiges Argument, das für sie spricht.

Verfällt mein Urlaub, wenn ich krank bin?

Nein, man muss dem Arbeitgeber aber ein ärztliches Attest vorlegen. Also: Wer im Urlaub krank wird, der geht zum Arzt und lässt sich die Arbeitsunfähigkeit durch ein Attest bestätigen. Außerdem muss man wie bei jeder Erkrankung dem Arbeitgeber Bescheid geben und mitteilen, dass man krank ist, wann man voraussichtlich wieder gesund ist und – falls man verreist ist – die Adresse des Urlaubsortes. Die Tage, während derer man krankgeschrieben war, werden dann nicht auf den Urlaub angerechnet. Man kann den Urlaub also nachholen.

Warum bekommen manche Urlaubsgeld und andere nicht?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld für alle gibt es leider nicht. Ob man Urlaubsgeld erhält, kann sich aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder betrieblicher Übung ergeben. Es muss also extra geregelt sein oder der Arbeitgeber zahlt schon sehr lange Urlaubsgeld, sodass der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass das auch in Zukunft so gemacht wird. Das nennt sich dann betriebliche Übung.

Gibt es Hitzefrei als Angestellter?

Nein, hitzefrei gibt es nicht wirklich. Aber der Chef darf bei hohen Temperaturen auch nicht untätig bleiben. Ab 26 Grad Raumtemperatur soll der Arbeitgeber tätig werden, ab 30 Grad Raumtemperatur muss er das sogar. Zum Beispiel, Jalousien ans Fenster, Ventilatoren aufstellen, kalte Getränke zur Verfügung stellen. Ab 35 Grad Raumtemperatur ist Arbeiten grundsätzlich nicht mehr zumutbar, da muss der Arbeitgeber für einen anderen, kühleren Arbeitsplatz sorgen.

Kann mein Arbeitgeber trotz der sommerlichen Temperaturen einen Dresscode "einfordern"?

Grundsätzlich ja. Das gilt erstmal generell, wenn die Bekleidungsvorschriften dem Arbeitsschutz dienen – also zum Beispiel, dass auf Baustellen Helme oder Sicherheitsschuhe getragen werden müssen. Der Arbeitgeber kann aber auch sonst ein berechtigtes Interesse an einem bestimmten Dresscode haben, etwa, weil die Belegschaft ein einheitliches Erscheinungsbild haben soll, zum Beispiel in der Gastronomie.

Straßenverkehrsrecht

Ein Paar hat eine Autopanne in einer abgelegenen Gegend. Während er telefoniert, schreit sie und ärgert sich lautstark.

Darf das Auto mit laufendem Motor vorkühlt werden?

Es ist verboten, den Motor unnötig laufen zu lassen, das schadet der Umwelt. Und wenn es nur um Bequemlichkeit oder Annehmlichkeit geht, zum Beispiel weil man nicht in ein aufgeheiztes Auto steigen möchte, dann fällt das in die Kategorie „unnötig“. Es droht dann auch ein saftiges Bußgeld von 80 Euro. Beim E-Auto ist der Stromverbrauch nur für die Klimaanlage erheblich geringer. Da dürfte das Vorkühlen kein Problem sein.

Darf ich barfuß oder mit Flipflops Auto fahren?

Das Gesetz schreibt kein bestimmtes Schuhwerk beim Autofahren vor. Mit Flipflops oder barfuß Auto zu fahren ist trotzdem eine schlechte Idee. Flipflops oder Sandalen bieten schlechteren Halt, als z. B. Sportschuhe. Im schlechtesten Fall rutscht man damit vom Pedal oder trifft es bei einer scharfen Bremsung nicht richtig. Wenn es dann zu einem Unfall kommt, kann einen wegen des Tragens solcher Schuhe eine Mitschuld treffen – selbst, wenn eigentlich ein anderer die Vorfahrt genommen hat. Außerdem kann es auch sein, dass bei unpassendem Schuhwerk die eigene Versicherung die Leistung mindert wegen "grober Fahrlässigkeit". Fürs Barfußfahren gilt ähnliches. Da man barfuß in der Regel nicht gleichsam stark aufs Pedal drücken kann, ist aus denselben Gründen auch davon abzuraten.

Nachbarschaft

Gemeinsam feiern - junge Menschen heben die Gläser

Darf ich mich in meinem Garten/ auf meinem Balkon nackt sonnen?

Erstmal ja, der eigene Garten oder der Balkon gehören zur eigenen Wohnung, und da darf man grundsätzlich tun und lassen, was man möchte. Allerdings hat auch diese Freiheit seine Grenzen, nämlich zum Beispiel dann, wenn dabei die Allgemeinheit belästigt wird (§ 118 OwiG). Wenn man sich seinem Nachbarn geradezu offensiv präsentiert oder wenn der Balkon direkt gegenüber von einer Kita ist, dann kann das nackt sonnen eine Ordnungswidrigkeit sein und da gibt’s dann auch ein Bußgeld.

Wie oft darf ich Gartenpartys feiern und wie lange?

Das Problem an privaten Feiern ist nie die Häufigkeit oder die Dauer, sondern immer die Lautstärke. Und da gibt es Grenzen. Die Nachtruhe muss eingehalten werden, ab 22 Uhr und bis 6 Uhr muss die Lautstärke deutlich reduziert werden, sowohl was die Musik angeht als auch die Gespräche, und zwar egal, ob man jeden Tag feiert oder einmal im Jahr.

Dürfen die Kinder den Ball, der zum Nachbar rübergeflogen ist, einfach holen?

Nein, einfach auf das Grundstück laufen und holen, das geht nicht. Das gilt für Erwachsene, genauso wie für Kinder. Man muss sich die Erlaubnis des Nachbarn holen, bevor man das Grundstück betritt. Die gute Nachricht: Der Ball wird nicht zum Eigentum des Nachbarn. Er muss also auch dafür sorgen, dass das Spielzeug den Weg zurück zu seinem wahren Eigentümer findet, etwa indem er die Erlaubnis erteilt oder den Ball einfach selbst rüberwirft.

Was habe ich für Rechte, wenn mein Nachbar auf dem Balkon raucht und es zu mir rüber zieht?

Grundsätzlich darf man auf dem eigenen Balkon rauchen, aber der Nachbar hat zugleich ein legitimes Interesse frei von Zigarettenrauch zu bleiben. Deshalb müssen Raucher:innen auf ihre Nachbar:innen Rücksicht nehmen. Gelingt diese Rücksichtnahme nicht im direkten Gespräch, legen die Gerichte manchmal Zeitfenster fest, in denen geraucht werden darf.

Naturschutz

Ein Mann schneidet eine Hecke.

Darf ich im Sommer nach Bedarf meine Hecken schneiden?

Nein, da setzt das Naturschutzgesetz Grenzen. Denn im Frühjahr ist Brut- und Aufzuchtsaison für viele Vogelarten. Hecken dürfen deshalb nur vom 30. September bis 1. März geschnitten werden, also in den Herbst- und Wintermonaten. Eine kleine Ausnahme gibt es, schonende Form- oder Pflegeschnitte, mit denen man das zurückschneidet, was seit dem letzten Schnitt nachgewachsen ist, das geht auch im Frühjahr und Sommer.

Stimmt es, dass Sandburgen bauen an manchen Stränden an der Nord- und Ostsee verboten ist?

Zinnowitz auf Usedom: Erlaubt es, hier dürfen aber nur Sand und Steine verwendet werden (kein Strandgut). Es muss ein Mindestabstand von drei Metern zur seeseitigen Düne eingehalten werden. Das Graben tiefer Löcher ist verboten. Bußgeld bis 1000 Euro möglich.

Binz und Sellin auf Rügen: Sandburg dürfen max. 30 cm hoch sein. Es dürfen keine festen Bestandteile wie Treibholz oder Steine benutzt werden. Das Graben von Tunneln und Löchern ist verboten und auch hier muss ein Mindestabstand von 3 m zur Düne eingehalten werden.

Kaiserbäder (Ahlbeck, Bansin, Heringsdorf) auf Usedom und Nordseeinseln: Hier gibt es keine Regelung. Am besten Sie informieren sich vor Ort noch einmal.

Noch mehr Rechtsfragen

Grillen, Feiern, Dekorieren Was ist erlaubt auf Balkon und Terrasse?

Mit den ersten Sonnenstrahlen im Frühling zieht es uns ins Freie, auf den Balkon, die Terrasse oder in den Garten. Doch dürfen wir unser Freiluftzimmer nach Herzenslust dekorieren, bepflanzen, in geselliger Runde grillen, feiern und machen was uns in den Sinn kommt? Es ist längst nicht alles erlaubt.

ARD-Buffet Das Erste

Stand
Autor/in
Anne Wieland