Von Rücksendung bis Widerruf

Onlinekauf: Das sind Ihre Rechte beim Onlineshopping

Stand
Autor/in
Heidi Schnurr

Online bestellen - das ist für viele bequem und angeblich hat man dabei auch mehr Rechte, allerdings birgt es vielleicht auch mehr Risiken.

Meistens 14-tägiges Widerrufsrecht

Wer Online einkauft, hat – mit wenigen Ausnahmen – immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Manche Online-Shops weiten das speziell in der Vorweihnachtszeit aber deutlich aus, teils sogar auf mehrere Wochen. Nur wenn der jeweilige Online-Shop das explizit anbietet, können Sie Ihre Ware auch noch nach Ablauf der 14-Tages-Frist widerrufen.

Onlinekauf: So können Sie widerrufen

Widerrufsrecht heißt: Sie können Ware ohne Angabe von Gründen wieder zurückschicken. Das gilt nicht für einen Einkauf im Laden: Da gibt es kein generelles Widerrufsrecht, sondern Sie brauchen einen Widerrufsgrund wie z.B. einen Mangel an der Ware.

Wer widerrufen will, muss seinen Widerruf erklären. Dazu gibt es bei den meisten Versendern einen Zettel, wo man was ankreuzen kann, ob und was man zurückschicken will. Mit Ihrem Kreuz machen Sie deutlich: ich widerrufe den Vertrag. Liegt kein Zettel bei, sollten Sie Ihren Widerruf besser per Mail nochmals gegen dem Versender erklären.

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Wann Sie kein Widerrufsrecht haben

Bei einer Onlinebestellung haben Sie fast immer ein Widerrufsrecht. Ausnahme: Bei versiegelten Produkten wie etwa DVDs , Computerprogrammen oder CDs, die eventuell heruntergeladen wurden, personalisierte Waren wie z.B. ein Pulli mit extra Namensstickerei, verderblichen Frischwaren oder Sonderanfertigungen gibt es kein Widerrufsrecht.

Ab wann beginnt die Frist für mein 14-tägiges Widerrufsrecht?

Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt mit Erhalt der Ware. Für das Fristende reicht, wenn Sie die Ware spätestens am letzten Tag der Frist losschicken. Bewahren Sie den Rücksendungsbelegt gut auf, denn es kommt für das Einhalten der Frist auf den Poststempel an.

Rücksendegrund angeben: Kein Muss

Viele Versender legen ihrer Bestellung noch ein Rücksendeformular bei. Auf dem kann, muss man aber nicht ankreuzen, warum man die Ware zurückschickt. Etwas anders gilt nur, wenn Sie die Ware wegen eines Mangels zurückschicken. Dann handelt es sich aber auch nicht um einen Widerruf, sondern um das ganz normale Gewährleistungsrecht.

Bezahldienst bei Onlinebestellung

Läuft die Abrechnung über einen Bezahldienst, müssen Sie den Widerruf trotzdem gegenüber Ihrem Vertragspartner, dem Onlinehändler, widerrufen. Der Bezahldienst wickelt in der Regel nur die Bezahlung ab. Sie sollten aber auch beim Bezahldienst angeben, dass Sie die Ware zurückgeschickt haben – dann bekommen Sie auch Ihr Geld schneller wieder.

Achtung Frist: Wer zu spät kommt, muss zahlen

Wenn Sie z.B. einen Pulli als Geschenk bestellen und an Weihnachten feststellen: Der passt nicht! Dann bekommen Sie Ihr Geld nur zurück, wenn Sie die 14-Tage-Frist eingehalten haben. Sind Sie zu spät dran, haben Sie nur einen Anspruch auf Rückzahlung, wenn die Widerrufsbelehrung falsch war oder ganz fehlte. Dann können Sie den Pulli auch noch innerhalb von 12 Monaten und 14 Tage nach Erhalt der Ware widerrufen.

Tipp: Bestellen Sie erst knapp zwei Wochen vor Weihnachten Ihr Geschenk oder schauen Sie, ob der Online-Shop aus Kulanz eine längere Rückgabefrist anbietet. Besser noch einen Screenshot machen und speichern, falls der Shop sich später nicht mehr an die verlängerte Rückgabefrist erinnern kann!

So erkennen Sie eine falsche Widerrufsbelehrung

Es gibt eine Musterwiederrufbelehrung, die steht sogar im Gesetz, konkret im Anhang zum EGBGB. Die finden Sie auch im Internet, z.B. auf der Seite des Bundesjustizministeriums. Die können Sie abgleichen – wenn sie identisch ist, wissen Sie: Die Belehrung ist ok, dann besser die 14-Tage-Frist einhalten.

Onlinebestellung: Lieferzeit muss angeben werden

Versandunternehmen müssen Ihnen einen Termin nennen, bis wann sie die Ware spätestens liefern. Dabei dürfen keine unverbindlichen Angaben wie " in der Regel" oder "circa". Die Angabe, dass die "Lieferzeit ca. 5-7 Tage" beträgt, ist dagegen ok, weil sie eine Höchstfrist enthält. Kommt die Ware dann dennoch nicht, sollten Sie eine Frist zur Lieferung setzen, am besten schriftlich. Dann können Sie, wenn nichts passiert, auf jeden Fall wieder vom Vertrag zurücktreten.

Wer die Rückendung zahlen muss

Bei Online-Bestellungen muss der Käufer die Rücksendekosten zahlen. Es sei denn, das Unternehmen hat Ihnen vorher zugesichert, die Kosten zu tragen.

Originalverpackung oder Etikett dürfen fehlen

Übrigens: Auch ohne Originalverpackung, so das Gesetz, darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern. Er muss die Ware also auch zurücknehmen, obwohl Sie das Etikett bereits abgerissen haben.

Etwas anderes gilt nur z.B. bei versiegelten Produkten wie z.B. Computerprogrammen oder Spielen. Die Verpackung muss aber auch als "versiegelt" erkennbar sein, eine einfache Verpackung aus Klarsichtfolie genügt also nicht!

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