Seit 2013 gilt In Deutschland das Patientenrechtegesetz. Es regelt, was Patient*innen einfordern dürfen. Menschen mit einem Gesundheitsberuf müssen Sie umfassend darüber aufklären, was für die Behandlung wichtig ist. Diagnose, Folgen einer Erkrankung, Nutzen und Risiken der vorgeschlagenen Therapie, Alternativ-Therapien – all das gehört ins Aufklärungsgespräch.
Der Arzt muss den Patienten über mögliche Behandlungsalternativen informieren. Das Gesetz sieht ein geregeltes Verfahren zur Zweitmeinung vor. Bei bestimmten Eingriffen muss der Arzt zehn Tage vor Eingriff aktiv auf die Möglichkeit der Zweitmeinung hinweisen.
Lassen Sie sich nicht drängen, etwas sofort zu entscheiden. Sie haben das Recht, die Entscheidung über medizinische Maßnahmen in Ruhe zu überlegen. Das bedeutet auch, dass das Aufklärungsgespräch rechtzeitig vor dem geplanten Eingriff erfolgen sollte.
Patentenrechte: Wichtige Links und Tipps
Das Bundesgesundheitsministerium hat auf seiner Website die Patientenrechte aufgelistet. Beratung finden Sie bei der UPD, der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Mit dem Gesetz von 2013 wurde auch die Position des Patientenbeauftragten durch die Bundesregierung geschaffen. Um das Thema Patientensicherheit kümmert sich das von dem "Kaffee-oder Tee"-Experten Dr. Marcus Rall geleitete Institut InPASS.
Aufklärung über mögliche Kosten
Wenn unklar ist, welche Kosten auf Sie zukommen, was die Krankenkasse bezahlt und was nicht, müssen Sie darüber im Vorfeld aufgeklärt werden. Wichtig: Lassen Sie sich nicht drängen, sondern überlegen Sie in Ruhe, ob Sie einer bestimmten Maßnahme zustimmen.
Von den Unterlagen, die Sie unterschrieben haben, eine Kopie oder einen Durchschlag ausgehändigt bekommen und mit nach Hause nehmen können. Das betrifft insbesondere jene Formulare, die Sie für gewöhnlich vor einer Operation oder einem kleineren medizinischen Eingriff unterschreiben.
Wen Ärzte Fehler machen
Die Kassen sind laut Patientenrechtegesetzt von 2013 verpflichtet bei Verdacht auf Behandlungsfehler ihre Kunden zu beraten und zu unterstützen. Gutachter- und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern sind zudem Ansprechpartner.
TV-TIPP: Wenn Ärzte Fehler machen, darüber berichtet das SWR-Fernsehen am Mittwoch, 25.1., in der Sendung "betrifft".
Wartezeiten: Gibt es ein Recht auf eine zeitnahe Terminzusage?
Als gesetzlich krankenversicherter Patient haben Sie einen Anspruch auf die Vermittlung von Terminen zu Fachärzten in dringenden Fällen innerhalb von vier Wochen. Voraussetzung ist, dass Sie eine ärztliche Überweisung mit Dringlichkeitscode von Ihrem Hausarzt haben.
Experte: Dr. Marcus Rall, Institut für Patientensicherheit