Grundlage für die Leistungen aus der Pflegekasse ist ein Gutachten über Ihre Pflegebedürftigkeit. Es gibt fünf verschiedene Pflegegrade: Wer kaum in der Selbständigkeit beeinträchtigt ist, erhält Pflegegrad 1, wer sehr schwer beeinträchtigt ist, wird in Pflegegrad 5 eingestuft, und erhält damit die meisten Leistungen aus der Pflegekasse.
1. Informieren Sie sich frühzeitig
Ihre Ansprechpartner vor Ort sind die Pflegestützpunkte. Sie können dort im persönlichen Gespräch ihre Situation schildern. Die Mitarbeitenden in den Pflegestützpunkten stehen Ihnen bei, informieren und beraten Sie kostenlos in allen Fragen der Pflege. Unter den folgenden Links finden Sie den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe:
Pflegestützpunkt Baden-Württemberg
Wer privat versichert ist, wendet sich an die zentrale und unabhängige Pflegeberatung für alle Privatversicherten und deren Angehörige compass.
2. Beantragen Sie rechtzeitig die Einstufung in den Pflegegrad
Wie pflegebedürftig man ist, also welchen Pflegegrad man erhält, beurteilt der Medizinische Dienst. Dafür stellen Sie einen Antrag auf Einstufung in den Pflegegrad. Wenn Sie dies frühzeitig beantragen, erhalten Sie schnellstmöglich das Geld, was Ihnen zusteht. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse ist Ihrer zuständigen Krankenkasse angegliedert.
Rufen Sie einfach dort an, Sie erhalten dann Unterlagen zugeschickt. Außerdem wird sich eine Gutachterin oder ein Gutachter bei Ihnen melden und einen Besuchstermin vereinbaren.
Wer privat versichert ist, stellt den Antrag auf Pflegegrad beim jeweiligen privaten Versicherungsunternehmen. Die Begutachtung erfolgt dann vom Medizinischen Dienst der Privaten Krankenversicherer Medicproof.
3. Besorgen Sie für das Gutachten alle wichtigen Informationen
Bedenken Sie, dass die Frage, wie viele Leistungen Sie erhalten, von der Höhe Ihres Pflegegrades abhängig ist. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie alle Informationen und Unterlagen sammeln, die belegen, dass Sie in Ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt sind. Holen Sie Arztbelege ein und den Medikamentenplan. Notieren Sie konkrete Beispiele aus dem Pflege-Alltag, die zeigen, welche Hilfen nötig sind.
Auszeit für pflegende Angehörige: Verhinderungspflege
4. Berücksichtigen Sie genau die Module, die für die Bewertung wichtig sind
Die Frage, wie pflegebedürftig jemand ist, wird in dem Gutachten anhand von sechs Kriterien bewertet. Sie werden Module genannt. Es ist hilfreich, wenn Sie die Module und ihre jeweilige Gewichtung kennen:
- Mobilität (10 Prozent)
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten (7,5 Prozent)
- Verhaltensweisen und psychische Probleme (7,5 Prozent)
- Selbstversorgung (40 Prozent)
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen (20 Prozent)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)
Beachten Sie besonders die Bereiche mit hoher Gewichtung: Für die Einstufung in den Pflegegrad wird die Frage, wie selbständig im Alltag noch die Körperpflege möglich ist (Waschen und Anziehen), mit 40 Prozent sehr stark gewichtet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt mit insgesamt 30 Prozent auf den Bereichen Denken, Erinnern, Tagesablauf planen, Gespräche führen.
5. Wann eine neue Begutachtung hilfreich ist
Es gibt zwei gute Gründe für eine neue Begutachtung: Sind Sie mit der Einstufung in den Pflegegrad nicht zufrieden, dürfen Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie ab dem Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. In diesem Fall wird ein zweites Gutachten erstellt, entweder nach Aktenlage oder mit einem erneuten Besuch bei Ihnen.
Die Verbraucherzentrale gibt auf Ihrer Homepage Tipps, wie Sie sich wehren können.
Ein weiterer Grund für eine neue Begutachtung ist die Veränderung des Pflegegrads: Von Zeit zu Zeit sollte überprüft werden, ob der Pflegegrad noch passt, oder ob eine höhere Einstufung erfolgen kann, so dass Sie mehr Leistungen aus der Pflegekasse erhalten.
Ausführliche Informationen zu allen Fragen rund um die Pflege finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundsheitsminsteriums.
Expertin: Tanja Fröhlich, Leiterin des Pflegestützpunkts Baden-Baden