Grundsätzlich gilt: Rechnungen sind sofort zu bezahlen. Allerdings kann es ein, dass auf den Rechnungen ein anderes, großzügigeres Zahlungsziel vermerkt ist. Steht dort also: "Zahlbar innerhalb von 14 Tagen" oder "zahlbar bis …", dann können Sie sich mehr Zeit lassen.
Wie schnell Sie die Handwerkerrechnung zahlen müssen
Bekommen Sie eine Handwerkerrechnungen und steht da kein Vermerk drauf, bis wann Sie zahlen müssen oder haben Sie mit dem Handwerker keinen Zahlungstermin vereinbart, müssen Sie die Rechnung sofort nach Erhalt zahlen. Mit der Abnahme der handwerklichen Leistung hat der Handwerker also Anspruch auf seine Vergütung.
Das gilt für Online-Bestellungen
Bei Online-Bestellungen kommt darauf an, welche Bezahlart Sie gewählt haben. Haben Sie "Kauf aus Rechnung" ausgewählt, müssen Sie die Rechnung erst bezahlen, wenn die Ware auch angekommen ist.
Vorsicht: Wer Waren bestellt und dabei die Absicht hat, diese nicht zu bezahlen, macht sich wegen sogenanntem Warenkreditbetrugs strafbar! Es gibt viele Online-Anbieter, die diese Anzeigen auch rigoros durchziehen.
Wichtig: Die Miete hat Vorrang!
Die Miete ist zu Beginn eines Monats zu bezahlen, spätestens aber bis zum dritten Werktag. Das Zahlen der Miete hat Priorität gegenüber allen Zahlungen, denn der Vermieter kann Ihnen ab einem bestimmten Mietrückstand sogar fristlos kündigen!
Wer Mühe hat, seine Miete aufzubringen, sollte auf jeden Fall versuchen, Wohngeld bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde zu beantragen. Das steht Geringverdienern oder Menschen mit geringer Rente zu. Handelt es sich nur um einen kurzfristigen Engpass, sollte man auf jeden Fall mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und eine Stundung oder eine Ratenzahlungsvereinbarung vereinbaren.
Tipp: Zahlen Sie auf jeden Fall Miete, Strom und Gas rechtzeitig. Ebenso wie die Darlehensraten bei einer Bank und mit allen anderen Gläubigern wie Versicherern und so weiter. Können Sie nicht zahlen, sollten Sie auf jeden Fall versuchen, sich mit Ihrem Gläubiger auf eine Zahlungsfrist zu einigen.
Wann eine Mahngebühr droht
Prinzipiell darf eine Mahngebühr immer nur dann verlangt werden, wenn Sie sich in Verzug befinden. Mahngebühren dürfen eigentlich immer nur in der Höhe angesetzt werden, in der sie auch für das Erstellen der Mahnung angefallen sind. Das heißt: Kosten fürs Papier, Druckerkosten und Porto. So drei bis fünf Euro gelten noch als angemessen.
Teures Parken: Das sind Ihre Rechte
Einmal falsch geparkt und schon kann einem eine Mahngebühr von 100 Euro von einem privaten Parkplatzbetreiber ins Haus flattern. Ist das zulässig?
Bei so einer sogenannten Parkraumbewirtschaftung ist es tatsächlich so, dass die Gerichte die Strafen für das Parken ohne Parkscheibe oder die überschrittene Parkzeit sehr hoch ansetzen. Teilweise sogar doppelt so hoch als im allgemeinen Bußgeldkatalog steht.
Widerspruch gegen Inkassogebühren
Bekommt man so einen Inkassobrief nach Hause, sollte man nicht gleich zahlen, vor allem, wenn man nur ein Knöllchen an den Scheibenwischer geheftet bekommen hat, denn das gilt noch nicht als wirksamer Zugang.
Das heißt: Die erste postalische Zahlungsaufforderung darf weder Mahn- noch Inkassogebühren enthalten. Bekommt man so ein erhöhtes Inkassoschreiben, empfiehlt es sich auf jeden Fall erst mal nur die Geldbuße in der angemessenen Höhe zu zahlen und bezüglich der Inkassogebühren noch mal einen Widerspruch zu verfassen.
Wie Sie sich gegen Inkassogebühren wehren können
Bei horrenden Inkassogebühren lohnt sich auf jeden Fall immer erstmal ein Check: Was verlangt das Inkassobüro von mir und ist das überhaupt gerechtfertigt? Tipp: Es gibt bei den Verbraucherzentralen einen Inkasso-Check, wo man einfach mal prüfen kann, ob das gerechtfertigt ist, was da von mir verlangt wird.
Schuldnerberatungen helfen
Stapeln sich die Rechnungen, sollten Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden. Gerade, wenn auch bereits Mahnbescheide im gelben Briefumschlag mit dabei sind. Auch wenn der Gerichtsvollzieher schon klingelt und Sie vielleicht auch schon eine Vermögensauskunft abgeben mussten, dann sollten Sie sich schnellstmöglich an eine solche Stelle wenden!
Die Schuldnerberatung ist kostenlos. Allerdings sind die Beratungsstellen auch stark nachgefragt, weswegen man früh genug einen Termin vereinbaren sollte. Wer sich an einen Rechtsanwalt wendet, kann einen sogenannten Beratungshilfeschein beantragen. Dann müssen Sie nur einen geringen Beitrag dazuzahlen. Der Rest wird vom Staat übernommen.
Tipp: Bei der Bundesgemeinschaft Schuldnerberatung kann man sich die ersten Unterstützungsleistungen holen.
Hohe Energie- und Lebensmittelpreise Schuldnerberatung: Viele Anfragen und wenig Personal
Durch hohe Energie- und Lebensmittelpreise ist manch einer am Rande der Zahlungsunfähigkeit - oder schon darüber hinaus. Das spüren auch die Schuldnerberatungen.
Expertin: Sonja Guettat, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz