Ein Schwerbehindertenausweis gibt bundesweit einheitlich Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch und Auskunft über die Schwere der Behinderung. Damit können Sie sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern und Behörden ausweisen, um die per Gesetz festgelegten Nachteilausgleiche und Rechte in Anspruch nehmen zu können.
Den Schwerbehindertenausweis gibt es beim Versorgungsamt
Anspruch auf einen Ausweis haben nur Menschen mit einem Behinderungsgrad von 50 oder mehr. Sprechen Sie mit ihrem Hausarzt, ob dies bei Ihnen zutrifft. Beantragen können Sie den Ausweis entweder bei Ihrem Versorgungsamt oder auf dem Bürgerbüro Ihrer Stadt. Der Ausweis ist kostenlos.
Seit 2015 gibt es den Ausweis als Plastikkarte in der Größe einer Bankkarte. Die Grundfarbe ist grün. Mit den entsprechenden Merkzeichen ist er grün-orange. Sie dürfen dann kostenlos oder für wenig Geld in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs mitfahren.
Alle Informationen rund um den Schwerbehindertenausweis finden Sie auf der Website des Sozialverbands VdK
Was ist eine Behinderung?
Im Sozialgesetzbuch ist eine Behinderung so definiert: "Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, ..., die sie an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können."
Der Grad der Behinderung beziffert die Schwere einer Behinderung. Ausführliche Infos finden Sie hierzu auf der Seite des VdK.
Was Sie zum Schwerbehindertenausweis wissen sollten
Unser Experte: Thomas Schärer, Geschäftsführer Sozialverband VdK Baden-Württemberg