Zeitschriftenabos, Fitnessstudio oder Vereins- Mitgliedsbeiträge - am besten Sie listen einmal auf, was Sie monatlich, quartalsweise oder jährlich zahlen und prüfen dann die Kündigungsmöglichkeiten!
Handyverträge lassen sich leichter kündigen
Telekommunikationsverträge wie Ihr Handyvertrag mit einem teuren Tarif, die sich schon einmal verlängert haben, können Sie dank einer Gesetzesänderung vor einem Jahr nun mit einer Monatsfrist kündigen! Das gilt auch für Altverträge.
Kündigen per Mail reicht in den meisten Fällen
Die meisten Verträge wie Handy-, Energie- und Fitnessverträge können schon per Mail gekündigt werden. Wichtig ist, dass Sie den Zugang nachweisen können wie beispielsweise mit einer automatisierten Eingangsbestätigung.
Noch einfacher geht es mit dem seit Juli 2022 eingeführten Kündigungsbutton. Dazu müssen Unternehmen für Verträge, die online abgeschlossen werden können, auch die Möglichkeit anbieten, online per Mausklick auf eine Schaltfläche zu kündigen.
Tipp: Nutzen Sie den Kündigungsbutton, ist das Unternehmen verpflichtet, Ihnen die Kündigung sofort zu bestätigen.
Widerruf von Verträgen
Bei den meisten Verträgen, die online abgeschlossen wurden, gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Haben Sie Ihren Handyvertrag aber im Laden abgeschlossen, ist der bindend, denn im stationären Handel gibt es kein generelles Widerrufsrecht!
Diese Verträge lassen sich widerrufen
Sie können Verträge, die Sie außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen haben, auch wieder widerrufen. Allerdings gibt es Ausnahmen wie Maßanfertigungen und individualisierte Produkte - Baukasten-PC, gravierter Schmuck, Hygieneprodukte und Erotikspielzeug - sowie verderbliche Waren wie zum Beispiel der Weihnachtsbaum.
Ein Probeabo oder eine Mitgliedschaft, die Ihnen vielleicht beim Einkaufen aufgeschwatzt wurden, können Sie per Brief, Mail oder Anruf widerrufen. Allerdings: Widerrufen Sie am Telefon und per Mail, kann es Nachweisprobleme geben!
Pochen Sie deswegen auf eine sofortige Bestätigung in Textform oder widerrufen Sie per Einschreiben.
Tipp: Für den Widerruf müssen Sie keinen Grund angeben. Dafür reicht es nicht, dass Sie die Ware einfach zurückschicken, Sie müssen vielmehr ausdrücklich widerrufen!
Fitnessvertrag kündigen geht jetzt einfacher
Wer beispielsweise ab März 2022 einen Zweijahresvertrag im Fitnesscenter abgeschlossen hat, muss die zwei Jahre einhalten. Etwas anderes kann aber gelten, wenn noch andere Gründe hinzukommen wie zum Beispiel eine andauernde Erkrankung, eine Preiserhöhung oder eine starke Einschränkung des Angebots.
Bei neuen Fitnessverträgen, die nach März 2022 geschlossen wurden, gilt, dass sich diese nach der Erstlaufzeit nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, sondern mit einer Monatsfrist gekündigt werden können.
Bahncard kündigen: So schnell landen Sie im Abo
Eine Probeabo für die Bahncard ist oft lukrativ, selbst wenn man nur einmal eine lange Strecke fährt. Oftmals schlittert man aber damit geradewegs in ein Bahncard-Abo hinein, das sich so schnell nicht wieder kündigen lässt.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dass sein Vertrag nach der Erstlaufzeit endet, sollte schon sofort nach Vertragsschluss zum Laufzeitende kündigen. Eine Kündigung kann nicht "zu früh" ausgesprochen werden. Wichtig: Bewahren Sie den Kündigungsnachweis bzw. die Bestätigung gut auf.
Strom- oder Gasanbieter kündigen: So geht's
Bei Energieverträgen gibt es ein Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen. Erhöht sich der Strompreis, können Sie kündigen. Das geht sogar ohne Unterschrift, wenn Textform erlaubt ist. Dann reichen eine Mail oder sogar eine SMS.
Der Unterschied zur Schriftform: Textform muss nicht unterschrieben sein.
Wann Sie Ihre Kündigung unterschreiben müssen
Kündigen Sie einen Miet- und Arbeitsvertrag, geht das nur mit einer Unterschrift unterm Kündigungsschreiben.
Expertin: Sonja Guettat, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz