Die Coronapandemie, eine andere schwere Krankheit oder ein Unfall: Fast jeder hat schon einmal in seinem Umfeld erlebt, wie schnell sich das Leben plötzlich ändern kann.
Warum man eine Betreuungsverfügung braucht
Wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und man auch keine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht hat, bestellt ein Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Wer das nicht will, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, welche Person das Gericht als Betreuer auswählen soll, aber auch, wer auf keinen Fall Betreuer werden soll.
Eine Betreuungsverfügung braucht auch, wer Kinder hat
Manch einer glaubt, dass er keine Betreuungsverfügung braucht, weil er doch einen Lebenspartner oder Kinder hat, die dann automatisch entscheiden bzw. zum Betreuer eingesetzt werden, wenn man es selbst nicht mehr kann. Ein fataler Irrtum!
Wenn Sie weder eine Betreuungsverfügung erstellt haben und Sie auch ihren Kindern oder Ihrem Lebenspartner keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, dann setzt das Gericht einen Betreuer fest. Der entscheidet dann über Ihre rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten.
Das Gericht kann, muss aber nicht nahe Verwandte als Betreuer einsetzen. Es kann genauso gut einen Wildfremden als Betreuer einsetzen.
Unterschied Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist ein Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen, falls das einmal aus gesundheitlichen Gründen notwendig werden sollte. Der Betreuer entscheidet dann über alle rechtlichen Aufgaben, die Sie selbst nicht mehr bewältigen können.
Das Gericht prüft jedoch, ob Ihr gewünschter Vertreter für diese Aufgabe auch geeignet ist. Falls nicht, wählt es jemand anders aus.
Bei einer Vorsorgevollmacht ist es so, dass Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht ausstelle. Damit kann sie bestimmen, was mit Ihrem Vermögen oder Ihrer Person passieren soll, wenn Sie es nicht mehr selbst entscheiden können. Beispielsweise, wenn es um die Frage geht: Pflegeheim oder nicht.
Der Nachteil einer Vorsorgevollmacht ist: Keiner kann im Prinzip kontrollieren kann, ob das, was ich in meiner Vollmacht festgelegt habe, auch so ausgeführt wird.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Braucht man beides?
Nein, es ist eher ein „entweder oder“! Wer eine Vorsorgevollmacht hat, braucht keine Betreuungsverfügung. Wer jedoch Kontrolle will, sollte eher eine Betreuungsverfügung anfertigen.
Stellen Sie eine Vorsorgevollmacht nur an Jemanden aus, der Ihr absolutes Vertrauen besitzt und von dem Sie sicher sein können, dass er in Ihrem Sinne und nicht aus eigenem, vielleicht auch finanziellem Interesse, handeln wird.
Eine Vorsorgevollmacht sorgt für Erleichterung
Falls Sie nicht mehr für sich entscheiden können, stellt das für alle eine Ausnahmesituation dar und manche sind mit Entscheidungen einfach überfordert. Wenn Sie aber bereits schon im Vorfeld festgelegt haben, wer sich z.B. um ihr Geld, Ihr Hab und Gut oder ihre persönlichen Belange kümmern soll, dann ist das für alle Beteiligten eine Erleichterung.
Übrigens brauchen Sie nicht die ausdrückliche Einwilligung des Bevollmächtigten. Allerdings sollten Sie ihn dennoch einweihen, denn es kann sonst sein, dann natürlich sein, dass derjenige die Übernahme der Vorsorge ablehnt.
Jeder kann eine Vorsorgevollmacht ausstellen
Grundsätzlich brauchen Sie für eine Vorsorgevollmacht weder einen Anwalt noch einen Notar. Sie können die Vollmacht auch Zuhause am PC oder mit der Hand schreiben. Wichtig ist, dass der Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift drinstehen. Außerdem müssen Sie die Vollmacht unterschreiben und mit Ort und Datum versehen.
Die Beglaubigung der Unterschrift ist zwar keine zwingende gesetzliche Voraussetzung, erzielt aber im Rechtsverkehr eine höhere Akzeptanz.
Wen Sie bevollmächtigen können
Bevollmächtigen können Sie im Prinzip jeden: Ihren Ehepartner, Kinder, Geschwister, aber auch ein Freund oder Ihr Rechtsanwalt oder Ihr Hausarzt. Sie können Ihre Vorsorgevollmacht auf bestimmte einzelne rechtliche oder finanzielle Maßnahmen beschränken oder aber auch eine Vollmacht komplett für alle Angelegenheiten erteilen.
Vorsorgevollmacht: Wer Ihr Haus verkaufen darf
Wenn Sie eine Immobilie besitzen und in Ihrer Vollmacht auch geregelt haben, dass sie sich auch auf Ihr Grundstück bezieht und die z.B. verkauft werden darf, dann sollten Sie die Vollmacht von einem Notar beurkunden oder beglaubigen lassen. Spätestens aber, wenn im Grundbuch z.B. der neue Eigentümer eingetragen werden soll, ist ohnehin eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht nötig.
Ebenso sollten Verwandte immer dann auf eine Beurkundung bestehen, wenn es ohnehin schon Zweifel an der Geschäftsfähigkeit gibt, da der Notar auch die Geschäftsfähigkeit prüft.
Was würde mich der Gang zum Notar oder Anwalt kosten?
Bei den Betreuungsbehörden besteht die Möglichkeit, die Unterschrift des Vollmachtgebers für 10 Euro beglaubigen zu lassen.
Beim Notar wird´s teurer: Die Mindestgebühr beträgt 60 Euro die Höchstgebühr 1.735 Euro. Die Höchstgebühr fällt an, wenn das Vermögen mehr als zwei Millionen Euro (Geschäftswert eine Million Euro) beträgt.
Vordruck für eine Vorsorgevollmacht
Es gibt Broschüren mit Infos und Formularen für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügungen vom Bundesjustizministerium, die man sich herunterladen kann.
Achtung: Extra Vollmacht fürs Bankkonto ratsam
Die meisten Kreditinstitute erkennen private Vorsorgevollmachten nicht an. Teilweise gibt’s sogar bei beurkundeten Vollmachten Probleme. Deswegen sollte man besser zusätzlich auch eine gesonderte Bankvollmacht ausstellen – am besten direkt bei der Bank!
Eine Vorsorgevollmacht hat kein Haltbarkeitsdatum
Eine Patientenverfügung oder auch eine Vorsorgevollmacht sind so lange wirksam, wie sie existiert. Es gibt also kein "Verfallsdatum". Sie können beides aber jederzeit widerrufen oder ändern.
Sie widerrufen schon, wenn Sie das Originaldokument einfach zerreißen und wegwerfen. Wollen Sie es nur ändern, sollten Sie entweder ein neues Schreiben aufsetzen oder Ihre Änderung auf dem gleichen Schriftstück vornehmen. Wichtig: Am Ende immer Datum hinzufügen und unterschreiben!
Experte: Christoph Kehlbach, SWR Redaktion Recht und Justiz